FAQ
Fragen und Antworten
Kunden fragen – Zürcher Verkehrsverbund antwortet
- Was ist der Unterschied zwischen einem ZVV- und einem SBB-Ticket?
- Kann mein ZVV-Abonnement für Fahrten über die Verbundgrenze angerechnet werden?
- Was ist ein Z-Pass?
- Ich bin unter 25 Jahre alt und möchte ein persönliches Abonnement lösen.
- Ich bin 25 Jahre alt. Kann ich weiterhin ein Abonnement ‚JUNIOR‘ lösen?
- Sind Generalabonnemente und Halbtaxabonnemente im ZVV gültig?
- Ich bin über 25 jährig und besitze ein Halbtaxabonnement. Bezahle ich nun für das ZVV-Monatsabonnement weiterhin den Preis ‚ JUNIOR‘?
- Kann ich Verbundabonnemente mit Reka Checks bezahlen?
- Wie viele Haltestellen kann ich mit dem Kurzstrecken-Ticket fahren?
- Ich besitze ein Verbundabonnement und die Junior-Karte der SBB. Kann ich meine Kinder unter 16 Jahren gratis mitnehmen?
- Muss ich für meine Enkel auch ein Billett lösen?
- Kann ich mit meinem ZVV-Abonnement für 3 Zonen und meiner Tageswahlkarte für 5 Zonen im ganzen Verbundgebiet herumfahren? Ich habe ja den Preis für 8 Zonen bezahlt.
- Ich möchte ein ZVV-Ticket nur für die Zone 121 lösen.
- Kann ich mein ZVV-Abonnement bei Verlust oder Diebstahl ersetzen?
- Gibt es Multikarten Anschlussbillette?
- Ist mein ‚Gleis 7‘ bei den VBZ gültig?
- Manchmal wäre ich froh, wenn ich einen Teil der Reise mit dem Auto zurücklegen könnte. Gibt es da beim ZVV eine Möglichkeit?
- Kann ich mit meinem 9-Uhr-Tagespass den 8:59-Zug nehmen?
- Mein ZVV-NetzPass läuft am 28. April aus. Kann ich damit vom 28. April auf den 29. April trotzdem mit dem Nachtnetz fahren?
- Kann ich mein Jahresabonnement ZVV-NetzPass während meiner Ferien hinterlegen?
- Kann ich mein Jahresabonnement ZVV-NetzPass umtauschen, wenn ich andere Zonen benötige?
- Bei einer Fahrausweiskontrolle musste ich eine Gebühr bezahlen. Ich bin damit nicht einverstanden. Was kann ich tun?
- Wo erhalte ich Auskünfte (Fahrpreise, Gruppenreisen, Fahrpläne usw.) oder kann ich Lob und Tadel (Einhaltung Fahrplan, Personal, verschmutzte Fahrzeuge usw.) anbringen?
- Ich möchte Wünsche betreffend Fahrplan, neuer Linienführung, neuer Haltestellen anbringen. An wen kann ich mich wenden?
- An wen kann ich mich wenden, wenn ein Konflikt mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde?
-
Was ist der Unterschied zwischen einem ZVV- und einem SBB-Ticket?
Beim ZVV kaufen Sie „Raum und Zeit“, ausserhalb des Verbundes kaufen Sie eine Strecke. Ein ZVV-Ticket gilt in den aufgedruckten Zonen in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs, das streckenbezogene Billett des nationalen Verkehrs dagegen gilt nur für eine bestimmte Strecke und nur für ein bestimmtes Verkehrsmittel.
Für alle Fahrten innerhalb des ZVV-Tarifgebietes (Kanton Zürich und 14 angrenzende Gemeinden) werden ausschliesslich Zonenfahrausweise ausgegeben. Innerhalb der gelösten Zonen sind die Tickets in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gültig. Beispiel: In der Zone 110 (Stadt Zürich) gelten die Tickets für S-Bahn, Tram, Bus, Limmatschiff, Polybahn, Dolderbahn und alle Regionalbusse auf Stadtgebiet. Zum Seitenanfang.
-
Kann mein ZVV-Abonnement für Fahrten über die Verbundgrenze angerechnet werden?
Das hängt von der Haltepolitik des benutzten Fahrzeuges ab. Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind ZVV-Zonentickets nur gültig ab/bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort in den gelösten Zonen.
Ein Beispiel: Sie besitzen einen ZVV-NetzPass für ALLE ZONEN und wollen von Zürich nach Chur fahren. In diesem Fall lösen Sie ein SBB-Billett ab dem letzten Halt Ihres Zuges innerhalb des Tarifgebiets des ZVV, hier also von Pfäffikon (SZ) bis Chur. Würden Sie einen Zug ohne Halt zwischen Zürich HB und Chur benützen, so müssten Sie ein SBB-Billett von Zürich HB nach Chur lösen. Zum Seitenanfang.
-
Was ist ein Z-Pass?
Der Zürcher Verkehrsverbund, die angrenzenden Tarifverbünde A-Welle, Flextax, OSTWIND, Schwyz (inkl. Region March) und Zug sowie die SBB sind in einem Verbund für den Wirtschafts- und Lebensraum Zürich zusammengeschlossen. Z-Pass heisst der Verbund, in dem man Fahrausweise für eine Zonenkombination zwischen dem ZVV und einem Nachbarverbund kaufen kann.
Ab dem 9. Dezember 2012 ist der Z-Pass neben Monats- und Jahresabos auch für Einzelbillette erhältlich. Dank dieser Erweiterung werden die Vorzüge des bisherigen Z-Pass Abo-Verbundes auf Einzelreisende ausgedehnt. Die Neuerung besteht darin, dass ein Billett für die benötigten Zonen erworben wird und nicht mehr für eine Strecke von A nach B. So kann sich der Reisende zum Beispiel mit Zug, Bus, Tram und in Zürich sogar per Schiff bewegen. Dies macht das Reisen zwischen den umliegenden Kantonen und dem Zürcher Verkehrsverbund einfacher, bequemer und vielseitiger. Der Preis richtet sich nach der Anzahl gewählten Zonen. Die Zonen 110 (Stadt Zürich) und 120 (Stadt Winterthur) zählen doppelt, weil das öffentliche Verkehrsnetz hier wesentlich dichter ist.
Weitere Informationen zum Z-Pass erhalten Sie unter www.z-pass.ch
oder an Ihrer
Verkaufsstelle.
Zum Seitenanfang.
-
Ich bin unter 25 Jahre alt und möchte ein persönliches Abonnement lösen.
Lösen Sie einen ZVV-NetzPass für Junioren. Der Junior-Rabatt für dieses persönliche Abo beträgt bis zu 22%. Wenn Sie ein übertragbares Abonnement wählen, erhalten Sie dagegen keine Junior-Ermässigung – lösen Sie in diesem Fall einen übertragbaren ZVV-NetzPass für Erwachsene. Zum Seitenanfang.
-
Ich bin 25 Jahre alt. Kann ich weiterhin ein Abonnement ‚JUNIOR‘ lösen?
Nein. Aber Sie können Ihr Monats- oder Jahresabonnement 'JUNIOR' bis zu dessen Ablauf benutzen, sofern der erste Geltungstag des Abos vor Ihrem 25. Geburtstag liegt. Mehrfahrtenkarten, Tageswahlkarten und Gruppenkarten zum ermässigten Preis können bis am Tag vor dem 25. Geburtstag benützt werden. Jugendlichen mit ermässigten Fahrausweisen empfehlen wir, einen amtlichen Ausweis mit Altersangabe dabei zu haben. So vermeiden Sie unnötige Diskussionen mit dem Kundenberaterteam. Zum Seitenanfang.
-
Sind Generalabonnemente und Halbtaxabonnemente im ZVV gültig?
General- und Halbtaxabonnemente werden auf allen Linien im ZVV anerkannt. Mit dem Generalabonnement geniessen Sie freie Fahrt, mit dem Halbtaxabonnement bezahlen Sie die ermässigten Preise für Einzelbillette, Tageskarten, 9-Uhr-Tagespässe, Mehrfahrten- und Tageswahlkarten sowie Gruppenkarten. Zum Seitenanfang.
-
Ich bin über 25 jährig und besitze ein Halbtaxabonnement. Bezahle ich nun für das
ZVV-Monatsabonnement weiterhin den Preis ‚JUNIOR‘?
Nein. Unsere Abonnemente sind bereits sehr stark rabattiert. Eine weitere Ermässigung mit dem Halbtax-Abo kann deshalb nicht gewährt werden. Wir empfehlen Ihnen aber den Kauf eines Jahresabonnementes - Sie fahren gegenüber dem Monatsabonnement nochmals 25% günstiger. Zum Seitenanfang.
-
Kann ich Verbundabonnemente mit Reka Checks bezahlen?
Reka Checks werden für die Bezahlung aller ZVV-Fahrausweise an allen bedienten Verkaufsstellen als Zahlungsmittel akzeptiert. Zum Seitenanfang.
-
Wie viele Haltestellen kann ich mit dem Kurzstrecken-Ticket fahren?
Dies kann nicht mit einer verbindlichen Zahl beantwortet werden. Kurzstrecken-Tickets gibt es nur in den Städten Zürich und Winterthur. Die Haltestellen im Geltungsbereich der Kurzstrecke sind am Billettautomaten einsehbar. Benützen Sie dazu den blauen Info-Button. Zum Seitenanfang.
-
Ich besitze ein ZVV-Abonnement und die Junior-Karte der SBB. Kann ich meine Kinder unter 16
Jahren gratis mitnehmen?
Ja. Die Junior-Karte (Familienvergünstigung) gilt für alle Verbundfahrausweise. Sie ist an den ZVV-Verkaufsstellen für CHF 30.- pro Kind erhältlich. Ab dem dritten Kind ist sie gratis, sofern alle Karten gleichzeitig gelöst werden. Zum Seitenanfang.
-
Muss ich für meine Enkel auch ein Billett lösen?
Wenn Sie im Besitz eines gültigen ZVV-Tickets und einer Enkel-Karte sind, fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Grossvater und /oder Grossmutter gratis mit. Enkel-Karten erhalten Sie an den ZVV-Verkaufsstellen für CHF 30.- pro Kind. Zum Seitenanfang.
-
Kann ich mit meinem ZVV-Abonnement für 3 Zonen und einer Tageswahlkarte für 5 Zonen im ganzen
Verbundgebiet herumfahren? Ich habe ja den Preis für 8 Zonen bezahlt.
Nein, nur wenn Sie zu Ihrem Abonnement ein Anschlussbillett für die fehlenden 5 Zonen kaufen, können Sie im ganzen Verbundgebiet herumfahren. Beim 9-Uhr-Monats- oder Jahrespass der Stadt/Agglo Zürich oder der Stadt/Agglo Winterthur sowie bei der ZürichCard benötigen Sie nur noch ein Anschlussbillett für 4 Zonen, um in allen Zonen fahren zu können. Zum Seitenanfang.
-
Ich möchte ein ZVV-Ticket nur für die Zone 121 lösen.
Das Minimum für ZVV-Zonenfahrausweise beträgt 2 Zonen, resp. Tarifstufe 2. Das heisst, es gibt im ZVV keine Fahrausweise für nur eine einzelne Zone. Ausnahmen sind die Städtezonen Zürich und Winterthur (Zonen 110 und 120), weil diese doppelt gezählt werden, und somit als zwei Zonen gelten. Die Zone 121 wird hingegen nur einfach gezählt. Da Sie die Tarifstufe 2 (1-2 Zonen) bezahlen, erhalten Sie eine zweite, einfach zählende Zone dazu. Das ist hilfreich, wenn Sie beispielsweise Anzahl Zonen berechnen, die Sie für ein Anschlussticket benötigen (z.B. wenn Sie auf einen Fahrausweis mit Geltungsbereich ALLE ZONEN upgraden möchten).
Ein Beispiel: Am Ticketautomaten in Wallisellen erhalten Sie für die direkte Fahrt mit der Glattalbahn von Wallisellen nach Zürich Flughafen ein ZVV-Ticket für die Zonen 121 und 122. Dies, obwohl die ganze Fahrt ausschliesslich in der Zone 121 stattfindet und die Zone 122 für diese Verbindung nicht benötigt wird. Da Sie aber den Tarif für 2 Zonen bezahlen, erhalten Sie auch ein Ticket, das für zwei Zonen gültig ist.
Zum Seitenanfang.
-
Kann ich mein ZVV-Abonnement bei Verlust oder Diebstahl ersetzen?
Sie können Ihr persönliches Jahresabonnement bei Verlust oder Diebstahl gegen Gebühr mehrmals ersetzen lassen. Dies gilt jedoch nur für persönliche ZVV-Abos auf Plastikträgern. Persönliche Papier-Jahresabos können nur einmal ersetzt werden.
Persönliche und übertragbare Monatsabonnemente sowie übertragbare Jahresabonnemente können bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt werden. Zum Seitenanfang.
-
Gibt es Multikarten für Anschlussbillette?
Nein, Anschlussbillette sind nicht als Multikarte erhältlich. Tipp: Lösen Sie für die regelmässig befahrenen Zonen ausserhalb des Geltungsbereiches Ihres Abos eine Mehrfahrtenkarte oder eine Tageswahlkarte (ausgenommen, wenn Sie ALLE ZONEN befahren möchten - siehe dazu auch Frage Nr. 12). Zum Seitenanfang.
-
Ist mein ‚Gleis 7‘ bei den VBZ gültig?
Im ZVV gilt Gleis 7 ab 19:00 Uhr für beliebige Fahrten in den Zügen der SBB, THURBO und SOB (Südostbahn). In allen übrigen Fahrzeugen (Tram, Busse, Schiffe und Seilbahnen) im ZVV-Gebiet ist Gleis 7 nicht gültig. Hier gelten Sie mit dem Gleis 7 bei einer Fahrausweiskontrolle als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und müssen eine Gebühr bezahlen. Zum Seitenanfang.
-
Manchmal wäre ich froh, wenn ich einen Teil der Reise mit dem Auto zurücklegen könnte.
Gibt es da beim ZVV eine Möglichkeit?
Das ZVV-Jahresabo mit Mobility ermöglicht Ihnen die Benutzung nicht nur des gesamten öffentlichen Verkehrs im ZVV, sondern auch der Mobility Fahrzeuge in der ganzen Schweiz. Weitere Informationen finden Sie hier. Zum Seitenanfang.
-
Kann ich mit meinem 9-Uhr-Tagespass den 8:59-Zug nehmen?
Von Montag bis Freitag gilt der 9-Uhr-Tagespass ab punkt 9:00 Uhr. Wenn Sie vor diesem Zeitpunkt abfahren, so müssen Sie ein entsprechendes Anschlussbillett lösen. Samstag und Sonntag besteht diese Einschränkung nicht. Zum Seitenanfang.
-
Mein ZVV-NetzPass läuft am 28. April aus. Kann ich damit trotzdem mit dem Nachtnetz vom 28. auf
den 29. April fahren?
Ja, Fahrausweise mit Gültigkeit von Kalendertagen gelten auch noch im anschliessenden Nachtnetz. Zum Seitenanfang.
-
Kann ich mein Jahresabonnement ZVV-NetzPass während meiner Ferien hinterlegen?
Nein, sämtliche Fahrausweise des ZVV können weder hinterlegt noch verlängert werden. Zum Seitenanfang.
-
Kann ich mein Jahresabonnement ZVV-NetzPass umtauschen, wenn ich andere Zonen benötige?
Ja, wenn Sie ein Jahresabonnement für andere Zonen kaufen, erhalten Sie auch für das teilbenützte Jahresabo eine pro-rata-Erstattung. Der Jahrespreis wird dabei pro Tag umgerechnet, die nicht benützte Zeit wird beim Neukauf angerechnet (ohne Zuschlag von Gebühren). Die Voraussetzung ist, dass es sich beim zurückgegebenen Abo um das Originalabo handelt und nicht bereits ein Ersatzabo ausgestellt wurde. Zum Seitenanfang.
-
Bei einer Fahrausweiskontrolle musste ich eine Gebühr bezahlen. Ich bin damit nicht
einverstanden. Was kann ich tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Gebühr zu Unrecht verlangt wurde, so wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende TaxCenter. Sie finden dessen Adresse auf dem vom Kundenberater erstellten Beleg. Zum Seitenanfang.
-
Wo erhalte ich Auskünfte (Fahrpreise, Gruppenreisen, Fahrpläne, Velobeförderung usw.) oder kann
ich Lob und Tadel (Einhaltung Fahrplan, Personal, verschmutzte Fahrzeuge usw.) anbringen?
ZVV-Contact ist die Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen zum öffentlichen Verkehr im Zürcher Verkehrsverbund. ZVV-Contact steht Ihnen täglich von 6 bis 22 Uhr zur Verfügung. (Telefon: 0848 988 988* Telefax: 0848 988 989 E-mail: contact@zvv.ch Post: ZVV-Contact, Postfach, 8040 Zürich/*Bei Anruf aus dem Festnetz betragen die Gebühren der Netzanbieter um CHF 0,08 pro Minute. Die Beratung durch ZVV-Contact selbst ist immer kostenlos. Bei Anrufen aus dem Mobilnetz können die Gebühren ihres Netzanbieters höher ausfallen. Erfragen Sie ihren Tarif bei ihrem Netzanbieter.) Zum Seitenanfang.
-
Ich möchte Wünsche betreffend Fahrplan, neuer Linienführung, neuer Haltestellen anbringen. An
wen kann ich mich wenden?
Richten Sie Ihre Wünsche an die politische Gemeinde Ihres Wohnorts. Jede Stadt bzw. Gemeinde hat einen Vertreter, welcher für die Belange des öffentlichen Verkehrs zuständig ist. Zum Seitenanfang.
-
An wen kann ich mich wenden, wenn ein Konflikt mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu meiner
Zufriedenheit gelöst wurde?
Eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle kann unter www.ombudsmann.zh.ch angerufen werden, wenn ein Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden konnte. Fahrplanbegehren unterstehen dem offiziellen Fahrplanverfahren und werden nicht durch die Schlichtungsstelle behandelt. Zum Seitenanfang.