TICKET-KONTROLLE
Fahren ohne gültigen Fahrausweis
oder mit teilgültigem Fahrausweis
Prüfen Sie bitte vor dem Einsteigen in die S-Bahn, ins Tram oder in einen Bus, ob Sie im Besitz
eines gültigen Tickets sind.
Wer kein gültiges oder nur ein teilgültiges Ticket für Tram, Bus, Bahn und Nacht-S-Bahn/Bus
besitzt oder für die Nacht-S-Bahnen/Busse keinen zusätzlichen ZVV-Nachtzuschlag von CHF 5.- hat,
bezahlt einen
Zuschlag "für Fahren ohne
gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis" (PDF, 20KB) und eine Fahrpreispauschale. Die
Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten. Beim
dritten Mal und in weiteren Fällen innert zwei Jahren erfolgt immer eine Anzeige.
Achtung: Gleis 7 ist im ZVV nur auf den Linien der SBB, THURBO und SOB gültig. Auf
allen übrigen Linien werden InhaberInnen von Gleis 7 als "Reisende ohne gültigen Fahrausweis"
behandelt. Auf dem
Nachtangebot ist zusätzlich zum
Gleis 7 ein
Nachtzuschlag
erforderlich.
Weitere Hinweise:
- Wer aus Versehen sein persönliches Abo vergisst, kann dies innert 10 Tagen zusammen mit der
Aufforderung am Schalter vorweisen und bezahlt nur CHF 5.-. Dies gilt nicht für übertragbare Abos.
- Fahrpreispauschalen, die wegen vergessener, verlorener oder nicht erneuerter Junior- bzw.
Enkel-Karten ausgestellt wurden, können nicht durch nachträgliches Vorweisen der Junior- bzw.
Enkel-Karten erstattet werden.
- Zuschläge/Gebühren, die wegen vergessenem / verlorenem Gleis 7 ausgestellt wurden, können nicht
durch nachträgliches Vorweisen des Gleis 7 reduziert werden.
- Bei Missbrauch von Tickets, Mithilfe zum Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und
Adressen sind massiv höhere Gebühren zu bezahlen (mindestens CHF 180.- pro Person). Zudem bleibt
eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
- Das Vorweisen eines gefälschten Tickets hat neben hohen Gebühren (mindestens CHF 280.-) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.