TICKET-KONTROLLE

Fahren ohne gültigen Fahrausweis

Prüfen Sie bitte vor dem Einsteigen in die S-Bahn, ins Tram oder in einen Bus, ob Sie im Besitz eines gültigen Tickets sind.

Wer kein gültiges Ticket für Tram, Bus, Bahn und Nacht-S-Bahn/Bus besitzt oder für die Nacht-S-Bahnen/Busse keinen zusätzlichen Nachtzuschlag von CHF 5.- hat, bezahlt einen Zuschlag von CHF 80.-. Beim zweiten Mal CHF 120.- und beim dritten Mal CHF 150.-. Die Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten. Beim dritten Mal und in weiteren Fällen innert zwei Jahren erfolgt immer eine Anzeige.

Achtung: Gleis 7 ist im ZVV nur auf den Linien der SBB, THURBO und SOB gültig. Auf allen übrigen Linien werden InhaberInnen von Gleis 7 als "Reisende ohne gültigen Fahrausweis" behandelt. Auf dem Nachtangebot ist zusätzlich zum Gleis 7 ein Nachtzuschlag erforderlich.

Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen beim ersten Mal Gebühr
Barzahlung oder Rechnungsstellung    CHF 80.00
Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 20 Tagen + CHF 50.00
Betreibungen und Strafanträge je + CHF 50.00
Mehraufwand jeglicher Art, z.B. für Nachforschungen von Adressen, Betreibung oder für die strafrechtliche Verfolgung usw. wird pro Viertelstunde und Kontrollperson/Inkasso-MitarbeiterIn + CHF 25.00 je angebrochene
1/4-Std. und beschäftigte Person
 
  • Wer aus Versehen sein persönliches Abo vergisst, kann dies innert 10 Tagen zusammen mit der Aufforderung am Schalter vorweisen und bezahlt nur CHF 5.-. Dies gilt nicht für übertragbare Abos.
  • Zuschläge, die wegen vergessener, verlorener oder nicht erneuerter Junior- bzw. Enkel-Karten oder Gleis 7 ausgestellt wurden, können nicht durch nachträgliches Vorweisen der Junior- bzw. Enkel-Karten oder Gleis 7 reduziert werden.
  • Bei Missbrauch von Tickets, Mithilfe zum Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen sind massiv höhere Gebühren zu bezahlen (mindestens CHF 180.- pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
  • Das Vorweisen eines gefälschten Tickets hat neben hohen Gebühren (mindestens CHF 280.-) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.