TICKET-KONTROLLE

Fahren ohne gültigen Fahrausweis
oder mit teilgültigem Fahrausweis

 

Prüfen Sie bitte vor dem Einsteigen in die S-Bahn, ins Tram oder in einen Bus, ob Sie im Besitz eines gültigen Tickets sind.

Wer kein gültiges oder nur ein teilgültiges Ticket für Tram, Bus, Bahn und Nacht-S-Bahn/Bus besitzt oder für die Nacht-S-Bahnen/Busse keinen zusätzlichen ZVV-Nachtzuschlag von CHF 5.- hat, bezahlt einen Öffnet PDF in einem neuen FensterZuschlag "für Fahren ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis" (PDF, 20KB) und eine Fahrpreispauschale. Die Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten. Beim dritten Mal und in weiteren Fällen innert zwei Jahren erfolgt immer eine Anzeige.

Achtung: Gleis 7 ist im ZVV nur auf den Linien der SBB, THURBO und SOB gültig. Auf allen übrigen Linien werden InhaberInnen von Gleis 7 als "Reisende ohne gültigen Fahrausweis" behandelt. Auf dem Nachtangebot ist zusätzlich zum Gleis 7 ein Nachtzuschlag erforderlich.

Weitere Hinweise:

  • Wer aus Versehen sein persönliches Abo vergisst, kann dies innert 10 Tagen zusammen mit der Aufforderung am Schalter vorweisen und bezahlt nur CHF 5.-. Dies gilt nicht für übertragbare Abos.
     
  • Fahrpreispauschalen, die wegen vergessener, verlorener oder nicht erneuerter Junior- bzw. Enkel-Karten ausgestellt wurden, können nicht durch nachträgliches Vorweisen der Junior- bzw. Enkel-Karten erstattet werden.
     
  • Zuschläge/Gebühren, die wegen vergessenem / verlorenem Gleis 7 ausgestellt wurden, können nicht durch nachträgliches Vorweisen des Gleis 7 reduziert werden.
     
  • Bei Missbrauch von Tickets, Mithilfe zum Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen sind massiv höhere Gebühren zu bezahlen (mindestens CHF 180.- pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
     
  • Das Vorweisen eines gefälschten Tickets hat neben hohen Gebühren (mindestens CHF 280.-) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.