ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Haben Sie einen Hund dabei und sind sich nicht sicher, ob Sie für ihn ein Ticket benötigen? Wir haben die wichtigsten Angaben zu Tickets und Tarifbestimmungen für Sie aufbereitet. Weitergehende Informationen zum Verbundtarif des ZVV finden Sie hier.
Reisende mit einer Behinderung
- In der Schweiz wohnhafte Reisende mit einer Behinderung, können mit dem entsprechenden Ausweis (kann beim Statthalteramt bezogen werden), eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich mitnehmen. Entweder der Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
- Weitere hilfreiche Informationen für Reisende mit einer Behinderung finden Sie
hier.
ProMobil macht unabhängig und bringt Lebensqualität
- Im Kanton Zürich wohnhafte Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung, die den Weg zu den
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder den Einstieg in deren Transportmitteln nicht oder nur
mit grosser Mühe bewältigen, können für Freizeitfahrten die Dienste der Zürcher Stiftung für
Behindertentransporte in Anspruch nehmen, sofern sie im Besitz eines entsprechenden Ausweises sind.
Bis zu einem Umkreis von etwa fünfzehn Kilometern von ihrem Ausgangspunkt, fahren sie zu einem
stark ermässigten Tarif mit dem Taxi. Der ZVV unterstützt ProMobil mit jährlich 6 Millionen
Franken.
Die Anspruchsberechtigung wird für Personen im IV-Alter von Pro Infirmis und für Personen im AHV-Alter von Pro Senectute abgeklärt:
- Pro Infirmis, Hohlstrasse 560, 8048 Zürich , Telefon 044 299 44 11
- Pro Senectute, Seefeldstrasse 94a, 8032 Zürich, Telefon 058 451 50 00
Weitere Infos: ProMobil, Postfach, 8031 Zürich, Telefon Kundendienst 044 278 90 00 oder www.promobil.ch
Tiere
- Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Kleintiere dürfen in Taschen, Körben und andern geeigneten Behältern gratis mitreisen.
- In allen übrigen Fällen ist der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen oder einen NetzPass für Hunde (Junior) zu lösen.
Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle
- Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Behinderten-Rollstühle werden gratis befördert, wenn der Benutzer mitreist.
Familienvergünstigungen
- Die Familienvergünstigungen der Schweizerischen Transportunternehmen, Junior-Karte und Enkel-Karte, gelten für alle Verbundfahrausweise.
- Mit der Junior-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Vater und/oder Mutter gratis. Die Eltern müssen ein gültiges Ticket besitzen. Die Junior-Karte kostet pro Kind und Jahr Fr. 20.--. Ab dem dritten Kind ist sie gratis.
- Mit der Enkel-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahre in Begleitung von Grossvater und/oder Grossmutter gratis. Die Grosseltern müssen ein gültiges Ticket besitzen. Die Enkel-Karte kostet pro Kind und Jahr Fr. 60.--.
Kinder und Jugendliche
- Kinder bis 6 Jahre fahren in Begleitung Erwachsener gratis. Pro Begleitperson können höchstens 4 Kinder gratis mitgenommen werden.
-
Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis bis am Vortag ihres 16.
Geburtstags. Billettautomaten:
Taste - Jugendliche bis 25 Jahre bezahlen für Tageswahl-, Mehrfahrten- und Gruppenkarten den ermässigten Fahrpreis und haben Anspruch auf den NetzPass 'Junior'. Die Mehrfahrten-, Tageswahl- und Gruppenkarten können bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag benützt werden. Monats- oder Jahresabonnemente 'Junior' können bis am Vortag des 25. Geburtstages gekauft und bis zu deren Ablauf benützt werden.
- Kinder und Jugendlichen empfehlen wir, für Kontrollen einen amtlichen Altersausweis bei sich zu haben.
General- und Halbtax-Abonnemente
- Generalabonnemente, Tageskarten zu Halbtax-Abos und Kinder-Tageskarten werden auf allen Linien im Verbundtarifgebiet anerkannt.
- Inhaber von Halbtax-Abos haben im ganzen Verbundtarifgebiet anrecht auf die ermässigten Preise. Ausnahme: Monats- und Jahresabonnemente.