VELOSELBSTVERLAD

Tickets für den Veloselbstverlad

  • Eine Beförderung von begleiteten Fahrrädern erfolgt grundsätzlich nur, wenn in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist.
  • Die Velos müssen von den Benützerinnen und Benützern selbst ein-, aus- und umgeladen werden.
  • Die Möglichkeiten und Bedingungen des Velotransports unterliegen den Bestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmen und können der unteren der folgenden Tabellen entnommen werden.
  • Verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und/oder Fahrzeug besteht. 
     
Sortiment Gültigkeit GA, Halbtax,
Kind 6-16
Normaltarif
ZVV-Tickets
Einzelbillet/Tageskarte
Je nach Ticket
30 Min. bis 24 Std.
Ermässigte Preise 2. Klasse 1/1-Preise 2. Klasse
SBB-Velobillett Tag der Ausgabe bzw. Entwertung Fr. 10.- Fr. 15.-
SBB-Multikarte
(6 Velobillette)
Tag der Entwertung Fr. 60.- nicht erhältlich
SBB-Velo-Pass 1 Jahr Fr. 195.- Fr. 195.-

  

  • Für Transporte von Fahrrädern über das Verbundgebiet hinaus, sind nationale Billette zum halben bzw. ganzen Preis zu lösen. Der Transport gilt dann für die auf dem Billett aufgeführte Strecke.
  • Mit der Junior-Karte sowie dem GA-Plus Familia wird das Velo von 6 - 16 jährigen Kindern gratis befördert. Bedingungen: Reise im Familienverband (mindestens ein Elternteil) und die Eltern haben für Ihre Velos Billette.
  • Für Tandems, Liegevelos und Dreiräder sind 2 Billette erforderlich.
  • Kleinkindervelos und Kindertrottinetts werden gratis befördert. Übrige leicht tragbare Fahrgeräte, auch demontierte und verpackte Fahrräder, werden gratis befördert, wenn sie über oder unter dem Sitz der Benützerin oder des Benützers untergebracht werden können.
     
Verkehrsunternehmen Bedingungen
FB Forchbahn Velobeförderung zugelassen.
PostAuto Innerhalb des Verbundgebietes werden Fahrräder befördert. PDFWeitere Infos (PDF, 150KB).
SBB Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6-8 und 16-19 Uhr in S-Bahnzügen. Weitere Infos Ext. Link
Stadtbus Winterthur Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Samstag 6-8 und 16-19 Uhr.
SZU
Sihltal Zürich Uetliberg Bahn
S 4, Zürich HB - Sihlwald: Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6-8 und 16-19 Uhr.

S 10, Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6-8 und 16-19 Uhr.
Die Velobeförderung kann zwischen Triemli und Uetliberg oder Teilstrecken davon nach vorgängiger Bekanntmachung ausgeschlossen werden. Weitere Infos Ext. Link
SZU
Auto (Zimmerberg)
Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6-8 und 16-19 Uhr.
SZU/LAF
Adliswil - Felsenegg
Velobeförderung nicht möglich.
VBG
Verkehrsbetriebe Glattal
Velobeförderung zugelassen.
VBZ
Verkehrsbetriebe Zürich
Velobeförderung zugelassen.
VBZ
Dolderbahn
Velobeförderung zugelassen.
VBZ Polybahn Velobeförderung zugelassen.
VZO
Zürichsee und Oberland
Velobeförderung zugelassen, ausgenommen auf den Linien 811, 812, 813, 814, 815, 816, 817, 852, 853, 855, 881, 884, 893, 894, 921, 922, 923, 931, 951, 952, 961, 962, 971, 972, 973, 991, 992, 993.
ZSG
Zürichsee-Schifffahrt
Keine Beförderungspflicht für Velos.
ZVV-Nachtnetz
alle S-Bahn- und Buslinien
Velobeförderung zugelassen.
ABF Autobus Freienbach Velobeförderung nicht möglich.
BDWM Bremgarten - Dietikon Velobeförderung zugelassen.
BRER Bus Rapperswil/Jona Velobeförderung nicht möglich.
BWS Richterswil - Wollerau Velobeförderung zugelassen.
FHM Fähre Horgen - Meilen Velobeförderung zugelassen.
SGG Greifensee-Schifffahrt Velobeförderung zugelassen.
SOB Schweiz. Südostbahn Velobeförderung zugelassen.