Fahrplanverfahren

Vom 4. bis 24. März 2024 findet die öffentliche Auflage der Fahrpläne für die Jahre 2025 und 2026 statt. Änderungsbegehren können bis zum 25. März 2024 bei der Wohngemeinde eingereicht werden.

Öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderungen für die Fahrplanjahre 2025 und 2026

Für die Fahrplanjahre 2025 und 2026 sind auf verschiedenen Linien im ZVV Anpassungen geplant. Die öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderungen findet vom 4. bis 24. März 2024 statt. Änderungswünsche können

  • schriftlich
  • bis zum 25. März 2024
  • ausschliesslich bei der Wohngemeinde (nicht beim ZVV) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise zur öffentlichen Auflage:

  • Es sind nur die Fahrpläne derjenigen Linien dargestellt, für die Änderungen geplant sind (z.B. im Linienverlauf, bei den Betriebszeiten, Zusatzkurse etc.) sowie neue Linien. Die Fahrpläne von Linien, die unverändert bleiben, sind nicht enthalten.
  • Die öffentliche Auflage zeigt den Planungsstand vom 5. Februar 2024.
  • Die Massnahmen auf interkantonalen Linien (Bahn und Bus) stehen unter dem Vorbehalt der Einigung bei der Finanzierung durch die beteiligten Kantone und den ZVV.
  • Die Massnahmen, die Infrastrukturausbauten oder -anpassungen benötigen, stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.
  • Massnahmen im Zusammenhang mit der Umstellung auf Batteriebusse oder (Batterie-)Trolleybusse stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (Ladestationen, Fahrleitung etc.).
  • Die Züge des Fernverkehrs und der Regionalverkehr innerhalb der Nachbarkantone sind nicht Bestandteil des ZVV-Fahrplanverfahrens. Für diese findet die nationale Fahrplanvernehmlassung auf www.öv-info.ch vom 23. Mai 2024 bis zum 11. Juni 2024 statt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die geplanten Änderungen:

Teil 1: S-Bahnen, Bergbahnen, Schiffe

Teil 2: Tram und Bus

Teil 3: Nachtnetz ZVV

Hinweis

Verordnung

Die Einzelheiten des Verfahren sind in der Fahrplanverfahrenverordnung geregelt.