Gepäck, Kinderwagen, Velos und Behindertenfahrzeuge

Hier finden Sie Informationen zum Reisen mit Gepäck, Kinderwagen, Fahrräden und Behindertenfahrzeuge im ZVV aus dem Verbundtarifes (Tarif 651.8).

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5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behinderten­fahrzeuge

5.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle

5.0.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 6.

5.1 Aufgegebenes Reisegepäck

5.1.1 Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behinderten-Rollstühle durch Bahnpersonal gelten die Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens.

5.2 Selbstverlad von Fahrrädern

5.2.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 7.

5.2.2 Abweichungen zum T600, Ziffer 1.1 Geltungsbereich Velo-Selbstverlad:

FHM
Fähre Horgen – Meilen

Für interne Velotransporte gilt ein FHM-Preis.

LAF
Adliswil – Felsenegg
Velobeförderung zugelassen.
PBZ
Polybahn Zürich
Für interne Velotransporte wird der Preis gemäss Ziffer 4.6.1 erhoben.
SGG
Greifensee-Schifffahrt

Velobeförderung zugelassen, für interne Velotransporte gilt ein SGG-Preis.

SZU
Uetlibergbahn S10
Keine Velomitnahme auf der Strecke Uitikon Waldegg – Uetliberg zulässig.