Fahrausweissortiment

Hier finden Sie Informationen zum Fahrausweissortiment aus dem ZVV-Verbundtarif (Tarif 651.8).

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2 Fahrausweissortiment

2.0 Fahrausweise des Einzelreiseverkehrs

2.0.1 Einzelbillette

Einzelbillette der Tarifstufen 1 bis 9 zum vollen und ermässigten Preis.

2.0.2 24h-Tickets

24h-Tickets der Tarifstufen 1 bis 8 und 11 bis 15 zum vollen und ermässigten Preis.

2.0.3 Tageskarten Kalendertag, nur für das Automatische Ticketing (AT) erhältlich Tageskarten Kalendertag der Tarifstufen 1 bis 8 zum vollen und ermässigten Preis, siehe auch Ziffer 2.9.

2.0.4 Albis-24h-Ticket

Ab allen Zonen im Verbundtarifgebiet wird ein 24h-Ticket mit der Bezeichnung «Albis-24h-Ticket» angeboten. Der Geltungsbereich umfasst die Zonen 110, 150, 151, 154, 155. Für diese Zonenkombination werden nur 4 statt 6 Zonen berechnet (Tarifstufe 11). Die Preisberechnung der Zufahrtszonen erfolgt gemäss Ziffer 3.0.

Das Albis-24h-Ticket ist auch als 24-Stunden-Gruppenkarte gemäss Ziffer 2.5 erhältlich.

2.0.5 9-Uhr-Tagespass

9-Uhr-Tagespass, gültig in allen Zonen, Tarifstufe 20, zum vollen und ermässigten Preis.

2.1 Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern

2.1.1 Mehrfahrtenkarten

Mehrfahrtenkarten der Tarifstufen 1 bis 9 zum vollen und ermässigten Preis.

2.1.2 Multi-24h-Ticket

Multi-24h-Ticket der Tarifstufen 1 bis 8 zum vollen und ermässigten Preis.

2.1.3 Multikarte 9-Uhr-Tagespass

Multikarte 9-Uhr-Tagespass, gültig in allen Zonen, Tarifstufe 20, zum vollen und ermässigten Preis.

2.1.4 Multikarten Klassenwechsel

Multikarten Klassenwechsel der Tarifstufen 1 bis 8 zum vollen und ermässigten Preis.

2.2 Monatsabonnemente, 9-UhrPässe Monat

2.2.1 NetzPässe der Tarifstufen 1 bis 6 für Erwachsene ab beliebigem Datum, persönlich oder übertragbar.

2.2.2 NetzPässe „Kind“ der Tarifstufen 1 bis 6 für Kinder 6 – 15.99 Jahre ab beliebigem Datum, persönlich.

2.2.3 NetzPässe „Jugend“ der Tarifstufen 1 bis 6 für Jugendliche 16 – 24.99 Jahre ab beliebigem Datum, persönlich.

2.2.4 Für Hunde ist ein spezielles Produkt (NetzPass Hund ohne Altersprüfung in der Kundendatenbank, Preis „Jugend/Kind“) erhältlich. Der Hund kann von einer anderen Person als dem Hundehalter begleitet werden.

Als Alternative kann der nationale Hunde-Pass für 1 Monat gemäss T654 empfohlen werden.

2.2.5 9-UhrPass Monat ab beliebigem Datum, persönlich oder übertragbar:

  • Alle Zonen (Tarifstufe 20) 
  • Zonen 110, 111, 121, 140, 150, 154, 155 (Agglo Zürich, Tarifstufe 21)
  • Zonen 120, 122, 123, 160, 163, 164, 170 (Agglo Winterthur, Tarifstufe 22)

2.3 Jahresabonnemente, 9-UhrPässe Jahr

2.3.1 NetzPässe der Tarifstufen 1 bis 6 für Erwachsene ab beliebigem Datum, persönlich oder übertragbar.

2.3.2 NetzPässe „Kind“ der Tarifstufen 1 bis 6 für Kinder 6 – 15.99 Jahre ab beliebigem Datum, persönlich.

2.3.3 NetzPässe „Jugend“ der Tarifstufen 1 bis 6 für Jugendliche 16 – 24.99 Jahre ab beliebigem Datum, persönlich.

2.3.4 Für Hunde ist ein spezielles Produkt (NetzPass Hund ohne Altersprüfung in der Kundendatenbank, Preis „Jugend/Kind“) erhältlich. Der Hund kann von einer anderen Person als dem Hundehalter begleitet werden.

Als Alternative kann der nationale Hunde-Pass für 1 Jahr gemäss T654 empfohlen werden.

2.3.5 9-Uhr-Jahrespass ab beliebigem Datum, persönlich oder übertragbar:

  • Alle Zonen (Tarifstufe 20)
  • Zonen 110, 111, 121, 140, 150, 154, 155 (Agglo Zürich, Tarifstufe 21)
  • Zonen 120, 122, 123, 160, 163, 164, 170 (Agglo Winterthur, Tarifstufe 22)

2.4 ZVV-BonusPass

2.4.1 Der ZVV-BonusPass kann von Mitarbeitenden von Firmen erworben werden, die mit der SBB AG eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben.

2.4.2 Der ZVV-BonusPass entspricht einem persönlichen Jahresabonnement und ist ab beliebigem Datum in 1. und 2. Klasse erhältlich. Der Geltungsbereich umfasst immer alle Zonen.

2.4.3 Am Bezug der ZVV-BonusPässe interessierte Unternehmen nehmen Kontakt mit der SBB AG (Tel. 051 285 70 00 – office.business@sbb.ch) auf.

2.4.4 Generelle Rückfragen (z. B. bei Verlust, Ersatz etc.) von BonusPass-InhaberInnen sind an ZVV-Contact (Tel. 0800 988 988) zu richten. Rückfragen zu Erstattungen sind an das BonusPass-Center, Tel. 0848 551 100, zu richten.

2.5 Gruppenkarten

2.5.1 Für Gruppen von mindestens 10 Personen werden Gruppenkarten zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben:

  • Kurzzeit-Gruppenkarten der Tarifstufen 1 bis 9
  • 24h-Gruppenkarten der Tarifstufen 1 bis 8
  • 24h-Gruppenkarten als Albis-24h-Ticket der Tarifstufen 11 bis 15.

2.5.2 An Schulgemeinden können für regelmässige Unterrichtsfahrten (z.B. zum Schwimmunterricht) Gruppenkarten für eine Schulklasse der Tarifstufen 1 bis 8 abgegeben werden. Die Mindestbestellmenge soll den Bedarf für ein Quartal bzw. ein Schuljahr nicht übersteigen. Die Preisberechnung richtet sich nach den Bestimmungen der Ziffer 3.6.

2.5.3 Die Abgabe der Gruppenkarten für eine Schulklasse erfordert eine Vereinbarung mit der Schulgemeinde. Diese wird durch ein marktverantwortliches Verkehrsunternehmen abgeschlossen:

  • PostAuto Zürich, Postfach, 8080 Zürich
  • Sihltal Zürich Uetliberg Bahn, Postfach, 8045 Zürich
  • Verkehrsbetriebe Glattal, Postfach, 8152 Glattbrugg
  • Verkehrsbetriebe Zürich, Postfach, 8048 Zürich
  • Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland, 8627 Grüningen
  • Stadtbus Winterthur, Postfach, 8402 Winterthur

2.6 Fahrausweise 1. Klasse, Klassenwechsel

2.6.1 Alle Fahrausweise sind in 2. und 1. Klasse erhältlich, mit Ausnahme der Monats- und Jahresabonnemente mit der Ermässigung „Kind“, „Jugend“ und „Hund“.

2.6.2 In Kursen ohne 1. Klasse beschränkt sich die Fahrberechtigung eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse.

2.6.3 Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel sowie Multikarten Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse.

2.6.4 Zu Generalabonnementen und Tageskarten zu Halbtax dürfen für Fahrten, die innerhalb des Verbundtarifgebietes beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, nur Klassenwechsel und Multikarten Klassenwechsel zum Verbundtarif ausgegeben werden.

2.7 Interkantonale Angebote

2.7.1 Interkantonale Angebote sind Fahrausweise für

  • Verbundfahrten zwischen einem angrenzenden Tarifverbund und dem Zürcher Verkehrsverbund (Z-Pass).
  • Fahrten mit Abonnementen zwischen Nachbarkantonen bzw. Verbundregionen und dem Direkten Verkehr (Modul-Abonnemente).
  • Fahrten von im Kanton Zürich gelegenen Gemeinden oder Haltestellen über Gebiete von Nachbarkantonen in das Verbundtarifgebiet (Kombi-Tageskarten).

Interkantonale Angebote sind zwischen den Beteiligten mittels Vertrag, Vereinbarung oder Tarif geregelt.

2.7.2 Z-Pass

Für Fahrten zwischen den Nachbarkantonen und dem ZVV werden Z-Pässe ausgegeben. Das Fahrausweis-Sortiment für diesen integralen Verbund ist im Tarif 651.30 beschrieben.

Der Z-Pass umfasst folgende Korridore:

  • Korridor A-Welle – ZVV
  • Korridor OSTWIND – ZVV
  • Korridor Schwyz-Zug – ZVV

Jeder Korridor umfasst das ganze Verbundgebiet ZVV sowie den ganzen oder einen Teil des benachbarten Tarifgebiets.

Wenn Z-Pässe erhältlich sind, dürfen ausschliesslich diese ausgegeben werden. Z-Pässe werden von Verkaufsstellen ausgegeben, die innerhalb des Geltungsbereichs des betreffenden Korridors liegen. Die Einzelheiten sind im Tarif 651.30 geregelt.

2.7.3 Modul-Abonnemente

Mit einem Modul-Abo können Streckenabonnemente des nationalen Verkehrs mit ZVV-Verbundleistungen (Zonen oder Lokalnetze) verknüpft werden. Details und Angebot sind im Tarif 657 festgehalten.

2.7.4 Kombi-Tageskarten

(Aktuell kein Angebot mit ZVV-Zonen. Die sich im Umlauf befindenden Kombi-Tageskarten Feuerthalen/Flurlingen können weiterhin benutzt werden. Verkauf per 9.12.2012 eingestellt.)

2.8 Zuschläge

2.8.1 Aktuell keine Zuschläge im ZVV-Verbundgebiet vorhanden.

2.9 Automatisches Ticketing (AT)

2.9.1 Der Zürcher Verkehrsverbund bietet in der ZVV-App die Funktion zum Automatischen Ticketing an. Die Funktion basiert auf der Lösung 'Fairtiq' der Fairtiq AG.

Mit dem Automatischen Ticketing wird der Fahrgast vom Ticketkauf vor der Reise entbunden, indem sein Reiseweg mit Hilfe einer entsprechenden App-Funktion über das Smartphone des Kunden ermittelt und der korrekte Fahrpreis nach Abschluss der Reise automatisch abgerechnet wird. Der Fahrgast muss für die Reise lediglich die entsprechende App-Funktion vor der Reise aktivieren (Check-in) und nach der Reise deaktivieren (Check-out).

2.9.2 Spezifisch und ausschliesslich für das Automatische Ticketing werden anstelle des 24h-Tickets eine ZVV-Tageskarte Kalendertag und anstelle des 24h-Anschlussbillettes ein Anschlussbillett Kalendertag angerechnet.

2.9.3 Die ZVV-Tageskarte sowie das ZVV-Anschlussbillett mit Gültigkeit Kalendertag sind rund 10% ermässigt gegenüber dem Preis eines entsprechenden 24h-Tickets, resp. eines 24h-Anschlussbillettes.

Diese Artikel werden angeboten, weil das Abrechnungszeitfenster für das automatische Ticketing schweizweit auf den Kalendertag festgelegt wurde.