Ausblick

Im Zürcher Verkehrsverbund sollen sich die Reisewege von Menschen mit Behinderung so wenig wie möglich von jenen der übrigen Fahrgäste unterscheiden. Dieses Ziel will der ZVV im Jahr 2024 erreicht haben.

Ticketautomaten mit Spezialfunktionen für Menschen mit Sehbehinderung, niederflurige Fahrzeuge und niveaugleiche Haltestellen: Seit vielen Jahren setzen sich der ZVV und seine Verkehrsunternehmen für einen hindernisfreien öffentlichen Verkehr ein. Schon während der Beratungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im eidgenössischen Parlament haben wir im ZVV gemeinsam mit Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen, Behörden und Fachleuchten unter dem Namen «MobilPlus» (PDF, 60 KB) ein Konzept für den behindertengerechten öffentlichen Verkehr erarbeitet. Bereits heute finden Personen mit Handicap im Kanton Zürich ein gut nutzbares öffentliches Verkehrsnetz und hilfreiche Informationen vor. 

Umsetzungsfrist bis 2024

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) schreibt vor, dass Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs ab 1. Januar 2024 für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar sein müssen. Die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen im ZVV sind bereits heute praktisch vollständig niederflurig. Bei nicht umgebauten Haltestellen, die keine selbstständige Nutzung zulassen, kommen bereits heute Hilfestellungen durch das Personal zum Einsatz. Wo dies nicht möglich ist, organisiert der ZVV in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen ab dem 1. Januar 2024 Ersatzmassnahmen in Form von Shuttle-Fahrdiensten. So werden nicht stufenfreie Abschnitte der öV-Reise überbrückt.

Nachholbedarf bei behindertengerechten Stationen 

Für einen selbstständig benutzbaren öffentlichen Verkehr braucht es bauliche Anpassungen an Bahnhöfen und Haltestellen. Für den Ausbau der Bushaltestellen sind die jeweiligen Strasseneigentümer zuständig: die Gemeinden und der Kanton. Auch hier hat sich einiges getan. Beim Umbau wurden stark frequentierte Haltestellen priorisiert, so dass am 1. Januar 2024 ungefähr 90 % der Reisenden an Haltestellen unterwegs sein werden, die von Menschen mit Behinderungen spontan genutzt werden können - in einigen Fällen mit Hilfe des Fahrpersonals. Dennoch besteht bei den Bushaltestellen noch Handlungsbedarf. Zwar sind zwei Drittel der insgesamt 2200 Bushaltestellen im Gebiet des Kantons Zürich für Menschen mit Behinderung selbstständig nutzbar. Es bleibt aber noch einiges zu tun.

Shuttle-Fahrdienst

Bei Haltestellen, die von Fahrgästen mit Gehbehinderungen nicht selbstständig genutzt werden können, unterstützt das Fahrpersonal in erster Linie mit einer Rampe. Wo dies für Fahrgäste im Rollstuhl nicht möglich ist, organisiert der ZVV in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen einen Shuttle-Fahrdienst. Der Regierungsrat hat den ZVV entsprechend mit einem vierjährigen Pilotprojekt beauftragt. Der Shuttle-Fahrdienst wird über einen Kredit des Regierungsrates bis spätestens Ende 2027 finanziert. Bis dann werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine verursachergerechte Finanzierung erarbeitet.

Gemeinsam handeln

Im Positionspapier «Behindertengerechter öffentlicher Verkehr im Kanton Zürich 2024» formuliert der ZVV den Umfang und die Priorisierung dieser Umbaumassnahmen. Der ZVV selber ist gemeinsam mit der Stadt Zürich nur für die Massnahmen auf dem Tram- und Stadtbahnnetz zuständig. Hier wird ein vollständig behindertengerechter Ausbau angestrebt. Für die Bahninfrastruktur ist das Bundesamt für Verkehr, für die Bushaltestellen sind der Kanton sowie die Gemeinden zuständig. Das formulierte Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle involvierten Stellen am selben Strick ziehen. 

Nutzen für alle

Nicht nur Personen mit einer Behinderung, auch Fahrgäste mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck profitieren, wenn niederflurige Fahrzeuge im Einsatz und die Haltestellen behindertengerecht ausgebaut sind. Dadurch werden das Ein- und Aussteigen erleichtert und beschleunigt und die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich verbessert.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr: 
Bundesamt für Verkehr