Anschlussbillette

Falls Sie einmal weiter fahren: Anschlussbillette erlauben die Weiterreise in Zonen, die über den Geltungsbereich Ihres Billettes oder Abos hinausgehen.

Anschlussfahrten innerhalb des Verbundgebietes 

Sie haben einen Z-Pass und wollen in einem der beteiligten Verbünde weiterfahren? Dann brauchen Sie einen regulären Fahrausweis dieses Verbundes ab der nahtlos an Ihren Z-Pass angrenzenden Zone.

Ausnahme: Das gilt nicht, wenn das Verkehrsmittel im Verbund der Weiterfahrt innerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihres Z-Passes nicht hält (z. B. bei einem Schnellzug ohne Halt, siehe Beispiel). In diesem Fall benötigen Sie einen Fahrausweis ab dem letzten Halteort.

Beispiel:
Sie besitzen einen Z-Pass-Fahrausweis Baden–Schlieren mit den Zonen 154, 570 und 572. Für Ihre Anschlussfahrt nach Zürich HB benötigen Sie folgenden Fahrausweis:


Fahrt mit den S-Bahn-Linien 6 und 12 mit Halt in der Zone 154

Sie benötigen:
ZVV-Fahrausweis für Zone 110 oder ZVV-Anschlussbillett 1–2 Zonen. 

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Fahrt mit dem Schnellzug Baden–Zürich HB (ohne Halt)
Sie benötigen:
Z-Pass-Fahrausweis Baden–Zürich mit den Zonen 110, 111, 117, 154, 570, 572. Grund: Der Schnellzug hält weder in der ZVV-Zone 154 noch in der Zone 184. Daher ist keine Fahrausweiskombination erlaubt.

Hinweis:
Die Tarifzone 110 wird für die Preisberechnung doppelt gezählt. Die Zonen 111, 117 und 184 sind Gratiszonen, welche Sie bei dieser Verbindung zusätzlich erhalten.

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Fahrten über die Verbundgrenze

Für Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind Z-Pass-Fahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb der gelösten Zonen gültig.

Beispiel:
Sie besitzen einen Z-Pass-Fahrausweis A-Welle – ZVV ALLE Zonen. Für die Anschlussfahrt nach Bern benötigen Sie im InterCity Zürich HB–Bern ohne Halt ein Anschlussbillett Zürich HB–Bern.

Die Verfügbarkeit der Anschlussfahrausweise ist abhängig vom Kaufort. Den korrekten Anschlussfahrausweis lösen Sie bequem als elektronisches Ticket (E-Ticket) im Online-Ticketshop der SBB unter www.sbb.ch/ticketshop.