Reisen mit einer Behinderung

Ausweis

In der Schweiz wohnhafte Menschen mit einer «Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung» (kann beim Statthalteramt bezogen werden) können eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich mitnehmen. Entweder der Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Billetts sein.

Rollstuhl

Behinderten-Rollstühle werden gratis befördert, wenn der Benutzer mitreist.

Hinweis

Reisetipps

Weitere Informationen und nützliche Tipps zu Reisen ohne Hindernisse im ZVV finden Sie hier.