Keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat die letzten noch geltenden Corona-Massnahmen aufgehoben. Seit dem 1. April 2022 gilt deshalb keine Maskenpflicht mehr in den öffentlichen Verkehrsmitteln im ZVV-Gebiet. Selbstverständlich ist es den Reisenden freigestellt, weiterhin eine Maske zu tragen.

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht müssen die Verkehrsunternehmen verschiedene Kommunikationsmittel anpassen beziehungsweise entfernen. Dies betrifft beispielsweise Durchsagen, Fahrzeugbeschriftungen oder Bildschirminformationen. Aus technischen Gründen und aufgrund des Wartungsrhythmus der Fahrzeuge wird es voraussichtlich bis Ende April dauern, bis die Hinweise auf die Maskenpflicht entfernt sind. Auch in den noch markierten Fahrzeugen muss keine Maske mehr getragen werden.

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