Erfolg vor Gericht: Die S3 verkehrt weiterhin im Zürcher Unterland

Medienmitteilung vom 29. Mai 2019 – Das Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten der Pendlerinnen und Pendler entschieden: Der im Dezember 2018 eingeführte Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach bleibt bestehen. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) nimmt diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis, weil er die langjährige Planung des ZVV
stützt.

Im Januar 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgelegt, dass die für den Halbstundentakt der S3 zusätzlich benötigten sogenannten «Trassen» im Zürcher Schienennetz dem Güterverkehr zugeteilt werden. Die S3 hätte unter diesen Voraussetzungen in den Stosszeiten nicht wie geplant im Halb-, sondern nur im Stundentakt ins Zürcher Unterland verkehren können. Dieser Entscheid stand im Widerspruch zur Planung des ZVV, die bereits vor über zehn Jahren begann und dem Bund bekannt war. Der ZVV hatte deshalb gemeinsam mit dem Kanton Zürich und der Stadt Bülach Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dieses hat die Haltung des ZVV nun in seinem Entscheid gestützt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Entscheid für die Planungssicherheit

Bereits im Rahmen der vorsorglichen Massnahmen hatte das Bundesverwaltungsgericht die benötigten Trassen dem Personenverkehr der Zürcher S-Bahn zugesprochen. Dadurch konnte die S3 seit Dezember fahrplanmässig zu den Stosszeiten im Halbstundentakt verkehren. Mit dem jetzigen Entscheid in der Hauptsache wird insbesondere die Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten geschützt. Das ist zu begrüssen, denn der öffentliche Verkehr ist gerade wegen der teilweise hohen Investitionssummen ein sehr langfristig ausgelegtes Geschäft, was sorgfältige und verlässliche Planungen notwendig macht. Konkret wurden im Hinblick auf die zusätzlichen S-Bahn-Kurse der S3 schon weit im Voraus zusätzliche Züge für die Flotte der Zürcher S-Bahn bestellt und gekauft. Auch die Präsidentin des ZVV-Verkehrsrats, Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh, freut sich über den Entscheid: «Das Bundesverwaltungsgericht hat im Sinne der Pendlerinnen und Pendler entschieden und die langfristige Planung des ZVV gestützt.»

Die Einführung der zusätzlichen Kurse der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach ist erfolgreich verlaufen. Die Züge werden von den Pendlerinnen und Pendlern bereits gut genutzt, was die Kurse der S9 in den Hauptverkehrszeiten entlastet. 

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