Reisen mit einer Behinderung

Hier finden Sie Informationen zur Behindertenbegleitung und dem ProMobil-Taxiservice.

Ausweis

In der Schweiz wohnhafte Behinderte können mit der entsprechenden «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» (Begleitkarte) eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich mitnehmen. Entweder der Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Tickets sein. Weitere Informationen zum Bezug der Begleitkarte finden Sie hier.

Rollstuhl

Behinderten-Rollstühle werden gratis befördert, wenn der Benutzer mitreist.

ProMobil

Im Kanton Zürich wohnhafte Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung, die den Weg zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder den Einstieg in deren Transportmitteln nicht oder nur mit grosser Mühe bewältigen, können für Freizeitfahrten die Dienste der Zürcher Stiftung für Behindertentransporte in Anspruch nehmen, sofern sie im Besitz eines entsprechenden Ausweises sind. Bis zu einem Umkreis von etwa fünfzehn Kilometern von ihrem Ausgangspunkt fahren sie zu einem stark ermässigten Tarif mit dem Taxi.

Die Anspruchsberechtigung wird für Personen im IV-Alter von Pro Infirmis und für Personen im AHV-Alter von Pro Senectute abgeklärt: 

  • Pro Infirmis
    Hohlstrasse 560
    8048 Zürich
    Telefon 058 775 25 25
  • Pro Senectute
    Seefeldstrasse 94a
    8032 Zürich
    Telefon 058 451 50 00 

Weitere Informationen:

ProMobil
Postfach
8031 Zürich
Kundendienst 044 278 90 00
www.promobil.ch