Infos zu E-Tickets

E-Tickets und Check-in-Tickets sind immer beliebter. Sie machen schon fast 70 Prozent aller verkauften Tickets im ZVV aus. Sie berechtigen genauso zu einer Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr wie die herkömmlichen Papiertickets. Allerdings unterscheiden sich E-Tickets in gewissen wichtigen Punkten von Papiertickets. Wir haben dazu die wichtigsten Fragen und Antworten aufgeführt.

Weshalb muss ich E-Tickets und Check-in-Tickets vor Reiseantritt bzw. am besten vor dem Einstieg lösen?

Schweizweit ist gesetzlich verankert, dass die Fahrgäste zwingend im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein müssen, wenn sich das Fahrzeug in Bewegung setzt. Deshalb empfehlen wir unseren Fahrgästen, das E-Ticket, genau wie das Papierticket, vor dem Einsteigen ins Fahrzeug zu lösen, damit der Kaufprozess rechtzeitig abgeschlossen ist und der Fahrausweis gültig ist.

Ich habe wegen wenigen Sekunden, die ich zu spät gelöst habe, einen Zuschlag erhalten. Wieso ist der ZVV in solchen Fällen nicht kulant?

Im ZVV gibt es keine generellen Zugangskontrollen zum öV, wie das beispielsweise U-Bahnen im Ausland mit ihren Schranken kennen. Insofern vertrauen wir den Fahrgästen, dass sie ein gültiges Ticket für ihre Fahrt haben und wir kontrollieren nur stichprobenartig, ob dies wirklich der Fall ist. Zudem beträgt die Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen oft nur wenige Minuten, im innerstädtischen Verkehr sogar nur Sekunden. So ist es auch möglich, erst ein E-Ticket zu kaufen, wenn eine Kontrolle stattfindet. Die Mitarbeitenden sind in der Regel in ihren Uniformen gut erkennbar. Im allgemeinen Tarif der Alliance SwissPass steht, dass die Fahrgäste zwingend im Besitz eines gültigen Tickets sein müssen, wenn sich das Fahrzeug in Bewegung setzt. Ansonsten liesse sich das geltende, auf Fairness basierende Tarifsystem komplett aushebeln. 

Weshalb kann das Fahrausweiskontrollpersonal zum Ticket auch einen Ausweis verlangen?

E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide sind im ZVV immer persönlich und damit auf Ihren Namen ausgestellt. Dies hat damit zu tun, dass man E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide einfacher vervielfältigen kann als Papiertickets, die auf Sicherheitspapier gedruckt sind. Entsprechend gehört es zu den Aufgaben des Fahrausweiskontrollpersonals, bei E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide auch die Personalien zu überprüfen. Das Fahrpersonal kann zur Vorbeugung von unsachgemässem Check-in und Check-out bei Check-in-Tickets / EasyRide das E-Ticket auch mehrmals prüfen.

Weshalb muss ich einen Betrag von CHF 30.- bezahlen, wenn ich mein gültiges E-Ticket oder Check-in-Ticket / EasyRide erst nachträglich vorweisen kann?

Wenn Sie bei einer Kontrolle eigentlich ein gültiges E-Ticket oder aktiviertes Check-in-Tickets / EasyRide hatten, es aber bei der Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen konnten, werden Ihre Personalien vom Kontrollpersonal aufgenommen und Sie werden gebeten, später an einen Schalter zu gehen oder mit dem TaxCenter Kontakt aufzunehmen. Kann die Gültigkeit Ihres E-Tickets oder Check-in-Tickets zur Zeit der Fahrausweiskontrolle dann bestätigt werden, wird Ihnen eine Gebühr von CHF 30.- für die Umtriebe von Fahrausweiskontrolle, TaxCenter und Schalterpersonal in Rechnung gestellt. Die Gebühr ist also eine kleine Aufwandentschädigung, die aber nicht kostendeckend ist. Ihre Daten und der Vorfall werden nach Bezahlung der Gebühr umgehend gelöscht. 

Spielt es eine Rolle, mit welcher App ich ein ZVV-Ticket kaufe?

Nicht alle Apps verkaufen das ganze ZVV-Sortiment. Wenn Sie sicher gehen wollen, nutzen Sie die ZVV-App. Die ZVV-App verfügt insbesondere auch über eine Funktion, die verhindert, dass sie nach dem E-Ticketkauf aus dem Fahrplan in einen früheren Kurs einsteigen, für den Ihr E-Ticket noch nicht gültig ist. In der ZVV-App können Sie beim Kauf nämlich anwählen, dass das E-Ticket direkt ab Kauf gültig ist. (siehe Bild).

Weshalb hat das Fahrausweiskontrollpersonal keinen Entscheidungsspielraum, wenn kein korrektes Ticket vorgewiesen werden kann?

Das Fahrausweiskontrollpersonal verfügt nicht über die Zeit oder auch nicht die nötigen Informationen um fundierte und gerechte Entscheide treffen zu können. Das Fahrausweiskontrollpersonal ist deshalb angewiesen, in jedem Fall die Personalien aufzunehmen, wenn kein gültiges Ticket vorgewiesen werden kann. Für eine genauere Abklärung der Umstände wenden Sie sich bei Fragen bitte an das entsprechende TaxCenter. Sie finden die nötigen Angaben auf der Quittung, die Ihnen vom Fahrausweiskontrollpersonal nach der Aufnahme der Personalien ausgehändigt wurde.

Und ganz wichtig: Das Fahrausweiskontrollpersonal ist an den verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden, weswegen jeder Fahrgast gleichbehandelt werden muss. Im Falle von Kulanz vor Ort wäre es sofort auch Vorwürfen der Diskriminierung oder Bevorteilung ausgesetzt.

Wer entwickelt und entscheidet über E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide?

Das System der E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide ist eine nationale Angelegenheit, da sämtliche Vertriebskanäle im Hintergrund auf das gleiche nationale Vertriebssystem zugreifen. Der ZVV setzt sich auf nationaler Ebene dafür ein, dass die spezifischen Bedürfnisse der Fahrgäste im ZVV-Gebiet bei der Weiterentwicklung des Systems berücksichtigt werden.

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