Preise, Gebühren, Zahlungsmittel

Hier finden Informationen zu Preisen, Gebühren und Zahlungsmitteln aus dem ZVV-Verbundtarifes (Tarif 651.8).

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4.5 Zuschläge

4.5.1 Aktuell keine Zuschläge im ZVV

4.6 Spezialtarife

4.6.1 Polybahn Zürich Limmatquai – Hochschule

Fahrpreis für eine Fahrt pro Person oder pro Fahrrad

CHF 1.20

Preis der Mehrfahrtenkarte (6 Einzelfahrten)

CHF 7.20

Auf diesen Preisen wird keine Ermässigung gewährt, auch nicht die Fahrvergünstigung für Kinder gemäss Tarif 600.3. Verbundfahrausweise, welche die Zone 110 enthalten, sind zur Fahrt gültig.

4.7 Interkantonale Angebote (Ziffer 2.7)

(Zur Zeit keine Angebote Kombitageskarten im Verkauf, Preise Z-Pass siehe Tarif 651.30 und Preise Modul-Abo siehe Tarif 657). 

4.8  Gebühren

4.8.1 Selbstbehalt bei Erstattungen

4.8.1.1  Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag  CHF 10.–
4.8.1.2 Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abos gelöst wurden  CHF 5.–
4.8.1.3 Selbstbehalt bei Rückgabe eines ZVV-Abos vor Beginn der Geltungsdauer – bedient / manuell CHF 10.–
4.8.1.4 Selbstbehalt bei Rückgabe von ZVV-Fahrausweisen – selbstbedient und automatisiert über den E-Kanal (E-SAV) CHF 0.–

4.8.2 Karten- und Ersatzgebühren

4.8.2.1  Gebühr für den Ersatz eines persönlichen Abonnements  CHF 30.–

4.8.3 Gebühren und Zuschläge bei Unregelmässigkeiten

4.8.3.1  Die Anwendung und die Höhe der Gebühren im Zusammenhang mit „Reisende ohne gültigen Fahrausweis / mit teilgültigem Fahrausweis“, Missbrauch und Fälschung sind im T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, in Kapitel 13 geregelt.  
4.8.3.2 Bearbeitungsgebühr Kulanz, wird erhoben bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-Abonnements innert 10 Tagen (auf die gleiche Person) CHF 5.–

4.8.4 Zusatzgebühren zu Ziffer 4.8.3

4.8.4.1   Angaben falscher Personalien und Adresse, Flucht CHF 100.–
4.8.4.2 Mahnung CHF 40.–
4.8.4.3 Erstellen einer Strafanzeige CHF 50.–
4.8.4.4 Betreibung  CHF 50.–
4.8.4.5  Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des Fahrgastes CHF 50.–
4.8.4.6 Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte Person CHF 25.–

Hinweise

Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss T600, Ziffer 13.7.1 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in das zentrale Informationssystem (SynServ) der öV-Branche eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt.

Bei Vorfällen gemäss Ziffer 4.8.3.1 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, bei Drohung und/oder Beleidigung erfolgt immer eine entsprechende Anzeige.

4.9 Zahlungsmittel

4.9.1 Zahlungsmittel ist Bargeld in Schweizer Franken (CHF).

4.9.2 Für die Entgegennahme und Abrechnung von Fremdwährungen und bargeldlosen Zahlungsmitteln gelten die Weisungen des betreffenden Verkehrsunternehmens oder des ZVV.