Erhalte ich eine Entschädigung, wenn mein Verkehrsmittel verspätet ist?

Seit Januar 2021 gelten erweiterte Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr.

Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung. Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung der Entschädigung finden Sie auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.

Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie weitere Rechte bei Verspätungen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.