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Ausblick
Im Zürcher Verkehrsverbund sollen sich die Reisewege von Behinderten so wenig wie möglich von jenen der übrigen Fahrgäste unterscheiden. Dieses Ziel will der ZVV im Jahr 2024 erreicht haben.
Ticketautomaten mit Spezialfunktionen für Sehbehinderte, niederflurige Fahrzeuge und niveaugleiche Haltestellen: Seit vielen Jahren setzen sich der ZVV und seine Verkehrsunternehmen für einen hindernisfreien öffentlichen Verkehr ein. Schon während der Beratungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im eidgenössischen Parlament haben wir im ZVV gemeinsam mit Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen, Behörden und Fachleuchten unter dem Namen «MobilPlus» (PDF, 60 KB) ein Konzept für den behindertengerechten öffentlichen Verkehr erarbeitet. Bereits heute finden Personen mit Handicap im Kanton Zürich ein gut nutzbares öffentliches Verkehrsnetz und hilfreiche Informationen vor.
Umsetzungsfrist bis 2024
Ende 2023 läuft die Umsetzungsfrist des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ab. Das Gesetz verlangt, dass alle Menschen, die sich trotz Behinderung autonom im Alltag bewegen, auch die öffentlichen Verkehrsmittel selbständig benützen können. Bis 2024 wird die Fahrzeugflotte im ZVV nahezu vollständig niederflurig und somit behindertengerecht sein. Ohne entsprechende Anpassungen der Haltestellen sind niederflurige Fahrzeuge aber nur bedingt nützlich.
Nachholbedarf bei behindertengerechten Stationen
Durch ordentliche Erneuerungen (z.B. Umbauten im Rahmen von Sanierungen) wird die Behindertengerechtigkeit der Haltestellen bis 2024 verbessert. Dennoch bleiben etwa ein Fünftel der S-Bahnhöfe, ein Zehntel der Tramhaltestellen und ein Drittel bis die Hälfte der Bushaltestellen für Gehbehinderte weiterhin unbenutzbar. Deshalb soll durch den vorgezogenen Umbau von Stationen die Behindertengerechtigkeit des öffentlichen Verkehrssystems zusätzlich erhöht werden.
Gemeinsam handeln
Im Positionspapier «Behindertengerechter öffentlicher Verkehr im Kanton Zürich 2024» formuliert der ZVV den Umfang und die Priorisierung dieser Umbaumassnahmen. Der ZVV selber ist gemeinsam mit der Stadt Zürich nur für die Massnahmen auf dem Tram- und Stadtbahnnetz zuständig. Hier wird ein vollständig behindertengerechter Ausbau angestrebt. Für die Bahninfrastruktur ist das Bundesamt für Verkehr, für die Bushaltestellen sind der Kanton sowie die Gemeinden zuständig. Das formulierte Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle involvierten Stellen am selben Strick ziehen.
Nutzen für alle
Nicht nur Personen mit einer Behinderung, auch Fahrgäste mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck profitieren, wenn niederflurige Fahrzeuge im Einsatz und die Haltestellen behindertengerecht ausgebaut sind. Dadurch werden das Ein- und Aussteigen erleichtert und beschleunigt und die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich verbessert.
Downloads
- Behindertengerechter öffentlicher Verkehr im Kanton Zürich 2024 (PDF, 877 KB)
- «MobilPlus» (PDF, 60 KB)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr:
Bundesamt für Verkehr