Stand Hindernisfreiheit

Im Zürcher Verkehrsverbund sollen sich der Zugang und die Reisewege von Menschen mit Behinderung so wenig wie möglich von jenen der übrigen Fahrgäste unterscheiden.

Visuelle und akustische Fahrgastinformation in Fahrzeugen, telefonischer Ticketkauf via ZVV-Contact, niederflurige Fahrzeuge und stufenfreie Haltestellen: Seit vielen Jahren setzen sich der ZVV und seine Verkehrsunternehmen für einen hindernisfreien öffentlichen Verkehr ein. Schon während der Beratungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im eidgenössischen Parlament haben wir im ZVV gemeinsam mit Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen, Behörden und Fachleuchten unter dem Namen «MobilPlus» (PDF, 60 KB) ein Konzept für die hindernisfreie Gestaltung des öffentlichen Verkehr erarbeitet, das in den vergangenen Jahren schrittweise umgesetzt werden konnte. Später formulierte der ZVV den Umfang und die Priorisierung dieser Umbaumassnahmen im Positionspapier «Behindertengerechter öffentlicher Verkehr im Kanton Zürich 2024» .

Die Anwendung des BehiG im ZVV

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) schreibt vor, dass Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs seit 1. Januar 2024 für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar sein müssen.

Hindernisfreie Fahrzeuge

Die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen im ZVV verfügen praktisch alle über stufenfreie Einstiege, weil die Beschaffung der entsprechenden Fahrzeuge im ZVV seit Mitte der 1990er-Jahre vorangetrieben wurde. Die wenigen verbleibenden Fahrzeuge ohne stufenfreien Einstieg im Tram- und S-Bahn-Netz werden so eingesetzt, dass immer auf Verbindungen mit stufenfreien Einstiegen ausgewichen werden kann.

Nachholbedarf bei hindernisfreien Haltestellen 

Für einen selbstständig benutzbaren öffentlichen Verkehr braucht es neben geeigneten Fahrzeugen auch bauliche Anpassungen an Bahnhöfen und Haltestellen. Der ZVV selber ist gemeinsam mit der Stadt Zürich nur für die Massnahmen auf dem Tram- und Stadtbahnnetz zuständig. Da frühzeitig ein hindernisfreies Netz angestrebt wurde, kann heute an den Tram- und Stadtbahnhaltestellen bis auf einige Ausnahmen stufenfrei ein- und ausgestiegen werden. Für die Bahninfrastruktur sind die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Bundesamt für Verkehr verantwortlich. Auch auf dem Bahnnetz im ZVV kann bis auf wenige Ausnahmen an fast allen Bahnhöfen stufenfrei ein- und ausgestiegen werden.

Für den Ausbau der Bushaltestellen sind die jeweiligen Strasseneigentümer zuständig: die Gemeinden und der Kanton. Auch hier hat sich einiges getan. Beim Umbau wurden stark frequentierte Haltestellen priorisiert, so dass seit dem 1. Januar 2024 ungefähr 90 % der Reisenden an Haltestellen unterwegs sind, die von Menschen mit Behinderungen spontan genutzt werden können - in einigen Fällen mit Hilfe des Fahrpersonals. Dennoch besteht bei den Bushaltestellen noch Handlungsbedarf. Am 1. Januar 2024 waren zwei Drittel der insgesamt 2200 Bushaltestellen im Gebiet des Kantons Zürich für Menschen mit Behinderung selbständig oder mit Hilfestellung nutzbar. Es bleibt daher noch einiges zu tun.

Ersatzmassnahme: Shuttle-Fahrdienst

Auch für noch nicht hindernisfreie Verbindungen bestehen Angebote für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Bei Haltestellen, die von Fahrgästen mit Gehbehinderungen nicht selbstständig genutzt werden können, unterstützt das Personal beim Ein- oder Ausstieg. Wo dies für Fahrgäste im Rollstuhl nicht möglich ist, organisiert der ZVV in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen einen Shuttle-Fahrdienst. Der Regierungsrat hat den ZVV entsprechend mit einem vierjährigen Pilotprojekt beauftragt. Der Shuttle-Fahrdienst wird über einen Kredit des Regierungsrates bis spätestens Ende 2027 finanziert. Bis dann werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine verursachergerechte Finanzierung erarbeitet.

Fahrgastinformation und Ticketkauf

Seit Beginn der 2010er-Jahre sind die Fahrzeuge des ZVV mit akustisch und visuellen Informationssystemen ausgerüstet. Somit werden auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen erreicht. Ausserdem stehen für Fahrgäste im elektronischen Fahrplan des ZVV seit 2014 kursscharfe Informationen zur Hindernisfreiheit von Haltestellen und Fahrzeugen zur Verfügung. Verbesserungen werden laufend geprüft.

Bei der Weiterentwicklung der Ticketsysteme werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen stets einbezogen. Beispielsweise profitieren Menschen mit Sehbehinderungen von einem telefonischen Ticketverkauf, sodass sie nicht auf eine App oder einen Ticketautomaten angewiesen sind. Auch in der ZVV-App wird Wert auf die Hindernisfreiheit gelegt.

Nutzen für alle

Nicht nur Personen mit einer Behinderung, auch Fahrgäste mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck profitieren, wenn niederflurige Fahrzeuge im Einsatz und die Haltestellen hindernisfrei ausgebaut sind. Das Ein- und Aussteigen wird erleichtert und beschleunigt. Dank des Einsatzes von akustischen und visuellen Fahrgastinformationssystemen erhalten alle Fahrgäste mehr Informationsmöglichkeiten im Fahrzeug oder an der Haltestelle. Durch diese Massnahmen kann die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich verbessert werden. Der ZVV arbeitet laufend daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr: 
Bundesamt für Verkehr