Wichtige Informationen zum Shuttle-Fahrdienst

Bei nicht stufenfreien Haltestellen, an denen keine Hilfe durch das Fahrpersonal möglich ist, kommen ab dem 1. Januar 2024 rollstuhlgerechte Ersatzfahrdienste (Shuttles) durch regionale Anbieter zum Einsatz. Im Online-Fahrplan ist ab 2024 ersichtlich, an welchen Haltestellen Shuttle-Fahrdienste in Anspruch genommen werden können.  

Damit Haltestellen, wo kein selbständiger Ein-/Ausstieg oder Rampeneinsatz möglich ist, auch von Fahrgästen im Rollstuhl genutzt werden können, organisiert der ZVV in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen einen Shuttle-Fahrdienst. Der weitere stufenfreie Umbau der Haltestellen liegt auch ab 2024 in der Verantwortung der Strasseneigentümer, also der Stadt, der Gemeinden und dem Kanton.

Der Shuttle-Fahrdienst ersetzt auf Voranmeldung einen nicht stufenfreien Teil einer öV-Reise eines Fahrgasts. Er verkehrt ab einer nicht stufenfrei nutzbaren Haltestelle – je nach gewünschter Reise – entlang einer Linie des öffentlichen Verkehrs bis zur nächsten grösseren Haltestelle mit Umsteigemöglichkeiten. Somit müssen Fahrgäste im Rollstuhl möglichst wenige zusätzliche Fahrzeugwechsel in Kauf nehmen.

Voraussetzung für die Nutzung der Shuttle-Fahrdienste

Der Shuttle-Fahrdienst ist für Menschen im Rollstuhl gedacht. Für die Nutzung der Shuttles ist ein gültiges öV-Ticket nötig. 

Vor der Reise

  • Im Online-Fahrplan ist ersichtlich, ob Reisende im Rollstuhl für die angefragte Verbindung* einen Shuttle-Fahrdienst benötigen. Für die Bestellung des Shuttle-Fahrdienstes melden die Fahrgäste ihren Reisewunsch mindestens zwei Stunden im Voraus telefonisch beim Contact Center Handicap der SBB an.
  • Anmeldungen für Verbindungen mit Abfahrt zwischen 01:00 und 06:00 Uhr müssen am Vorabend bis spätestens 23:00 Uhr erfolgen. Je früher der Reisewunsch angemeldet wird, desto einfacher kann er geplant werden.
  • Das Contact Center Handicap informiert den Fahrgast beim Anruf über allfällige Umsteigeorte zum Shuttle und auf Wunsch auch über mögliche Alternativen. Es erfasst die gesamte öV-Reise des Fahrgasts und die Art des Rollstuhls und bietet nach erfolgter Anmeldung den Shuttle auf.
  • Nach der Anmeldung schickt das Contact Center Handicap eine Anmeldebestätigung der geplanten öV-Reise. Bis zu 30 Minuten vor der geplanten Abfahrt des Shuttles erhält der Fahrgast eine Information mit Angaben zum Treffpunkt, Zeitpunkt und zur Strecke der Fahrt.

Contact Center Handicap

Das Contact Center Handicap organisiert und plant schweizweit Hilfestellungen, damit Fahrgäste mit Behinderungen einen möglichst einfachen Zugang zum öV erhalten.

  • 0800 007 102 von 05:00 – 24:00 Uhr ab dem 01.01.24 (kostenlos in der Schweiz)
  • +41 800 007 102 (wenn Sie aus dem Ausland anrufen) 

Während der Reise

Der Fahrgast wird beim kommunizierten Treffpunkt der betreffenden Haltestelle von einem Shuttle abgeholt. Die rollstuhlfähigen Fahrzeuge sind mit einem ZVV-Schild gekennzeichnet, damit sie als Shuttle erkennbar sind.

Der Fahrgast wird zum nächsten öV-Umsteigepunkt oder zur Zielhaltestelle gemäss Bestätigung gebracht.

Nach der Reise

Falls Sie Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge zu Ihrer Reise haben, nimmt diese unser Kundendienst ZVV-Contact unter 0800 988 988 gerne entgegen.

 

*Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass für die Haltestellen in den Bezirken Affoltern und Horgen spezielle Betriebszeiten des Shuttle-Dienstes gelten:

  • In der Nacht von Samstag auf Sonntag gibt es bei beiden Bezirken keine Einschränkungen beim Shuttle-Dienst.
  • In den Nächten von Sonntag bis Donnerstag gibt es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keinen Shuttle-Dienst.
  • In der Nacht von Freitag auf Samstag gibt es zwischen 24 Uhr und 6 Uhr keinen Shuttledienst.
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