Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Abos, Tickets und weiteren ZVV-Themen. 

Haben Sie eine andere Frage oder ein Anliegen? Dann kontaktieren Sie ZVV-Contact unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 988 988 täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr.

 

Fragen zu Tickets

Beim ZVV kaufen Sie ein Zonenticket, während Sie bei der SBB ein Streckenticket erhalten.

  • ZVV-Tickets gelten innerhalb der aufgedruckten Zonen und sind während der Gültigkeitsdauer in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs im ZVV-Netz gültig.
  • SBB-Streckentickets sind dagegen an eine bestimmte Strecke und oft an ein bestimmtes Verkehrsmittel gebunden.
     

ZVV-Tickets: Ein Ticket für das gesamte Netz
Innerhalb des ZVV-Gebiets (Kanton Zürich und 14 angrenzende Gemeinden) gibt es nur Zonentickets. Sie können sich frei in den gelösten Zonen bewegen und alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen – egal ob S-Bahn, Tram, Bus oder Seilbahn.

Ein Ticket für die Zone 110 (Stadt Zürich) gilt daher für S-Bahn, Tram, Bus, Limmatschiff, Polybahn, Dolderbahn und alle Regionalbusse innerhalb des Stadtgebiets.

Das macht ZVV-Tickets besonders flexibel und einfach in der Anwendung – Sie müssen nur wissen, welche Zonen Sie benötigen!

Am einfachsten und schnellsten kaufen Sie Einzelbillette am Ticketautomaten, mit der ZVV-App (oder einer anderen Ticket-App) oder im ZVV-Ticketshop.

Sie haben ausserdem die Möglichkeit, das Ticket telefonisch bei ZVV-Contact zu bestellen und direkt auf den SwissPass laden zu lassen. Mit nur einem Anruf - vom Handy oder vom Festnetz aus - ist das Ticket also umgehend auf dem SwissPass verfügbar und Sie können Ihre Reise direkt antreten. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.

 

Der SwissPass bietet die praktische Möglichkeit, Tickets und öV-Abos einfach zu verwalten und vorzuweisen. Neben der klassischen SwissPass-Karte können Sie den SwissPass auch in der ZVV-App verknüpfen und als «SwissPass Mobile» direkt auf Ihrem Smartphone anzeigen lassen. 

Welche Produkte sind auf dem SwissPass verfügbar?

Im ZVV sind folgende Produkte auf dem SwissPass erhältlich:

  • Persönliche NetzPässe: Jahres- und Monatsabos, 9-UhrPass, BonusPass
  • Persönliche Z-Pass-Abos: Jahres- und Monatsabos für grenzüberschreitende Zonen
  • Einzeltickets und Tageskarten: ZVV-Einzeltickets, 24h-Tickets, 9-Uhr Tagespässe und Anschlusstickets
  • Z-Pass Einzelbillette und Tageskarten

Tickets auf den SwissPass laden

Sie können ZVV-Einzeltickets und Tageskarten über die ZVV-App oder den ZVV-Ticketshop auf Ihren SwissPass laden. Mit dieser Funktion können Sie auch ein Ticket für eine Drittperson – beispielsweise ein Kind oder eine ältere Person – auf deren SwissPass zu buchen.

Noch nicht auf dem SwissPass verfügbar

Einige Produkte sind aktuell nicht auf dem SwissPass erhältlich:

  • Übertragbare Jahres- und Monatsabos
  • Multikarten (Mehrfahrtenkarten)
  • Fahrausweise des nationalen direkten Verkehrs
  • Weitere Sonderprodukte

Mit dem SwissPass haben Sie Ihre Tickets und Abonnemente zentral an einem Ort – bequem, flexibel und immer dabei.

Der Z-Pass verbindet den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) mit den angrenzenden Tarifverbünden A-Welle, OSTWIND, Schwyz und Zug sowie der SBB. Mit dem Z-Pass können Sie Zonenkombinationen zwischen dem ZVV und einem Nachbarverbund wählen, was das Reisen im Wirtschafts- und Lebensraum Zürich einfacher und flexibler macht.

Ihre Vorteile mit dem Z-Pass

  • Ein Ticket für alles: Nutzen Sie Zug, Bus, Tram und in Zürich sogar das Schiff innerhalb der gelösten Zonen.
  • Flexibilität statt Streckenvorgaben: Wählen Sie die benötigten Zonen, anstatt ein Ticket nur für eine feste Strecke von A nach B zu kaufen.
  • Dichte Netzabdeckung: Die Zonen 110 (Stadt Zürich) und 120 (Stadt Winterthur) zählen doppelt, da sie ein besonders dichtes Verkehrsnetz bieten.

Verfügbare Ticketarten

Der Z-Pass ist erhältlich als Einzelbillet, Monats- und Jahresabonnement.

Der Preis hängt von der Anzahl der gewählten Zonen ab. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.z-pass.ch oder direkt an Ihrer Verkaufsstelle.

 

Eine Kurzstrecke umfasst in Zürich 2,0 Streckenkilometer, in Winterthur höchstens 3,0. Kurzstrecken-Tickets gibt es nur in den Städten Zürich und Winterthur. Die Start- oder Zielhaltestelle muss aber in der Zone 110 resp. 120 oder auf der Zonengrenze liegen.

 

Der jeweilige Geltungsbereich der Kurzstrecke ist am Ticketautomaten einsehbar. Benützen Sie dazu den blauen Info-Button. Eine Kurzstreckenliste und -karte jeder Haltestelle finden Sie auch unter zvv.ch/de/service/kundendienst/papierfahrplaene/haltestellenfahrplan

 

Das Minimum für ZVV-Zonenfahrausweise beträgt 2 Zonen resp. Tarifstufe 2. Das heisst, es gibt im ZVV keine Tickets für eine einzelne Zone. Ausnahmen sind die Städtezonen Zürich und Winterthur (Zonen 110 und 120), weil diese doppelt gezählt werden und somit als zwei Zonen gelten.

 

Die Zone 121 zum Beispiel wird hingegen nur einfach gezählt. Da Sie die Tarifstufe 2 (1–2 Zonen) bezahlen, erhalten Sie eine zweite, einfach zählende Zone dazu. Das ist hilfreich, wenn Sie beispielsweise die Anzahl Zonen berechnen, die Sie für ein Anschlussbillet benötigen (z.B. wenn Sie auf ein Ticket mit Geltungsbereich alle Zonen upgraden möchten).

 

Ein Beispiel: Am Ticketautomaten in Wallisellen erhalten Sie für die direkte Fahrt mit der Glattalbahn von Wallisellen nach Zürich Flughafen ein ZVV-Ticket für die Zonen 121 und 122. Dies, obwohl die ganze Fahrt ausschliesslich in der Zone 121 stattfindet und die Zone 122 für diese Verbindung nicht benötigt wird. Da Sie aber den Tarif für 2 Zonen bezahlen, erhalten Sie auch ein Ticket, das für zwei Zonen gültig ist.

 

Wenn man beispielsweise ein ZVV-Abonnement für 3 Zonen hat und im ganzen Verbundgebiet fahren möchte, braucht man ein Anschlussbillett für die fehlenden 5 Zonen. Beim 9-Uhr-Monats- oder Jahrespass der Stadt/Agglo Zürich oder der Stadt/Agglo Winterthur sowie bei der Zürich Card benötigen Sie nur noch ein Anschlussbillett für 4 Zonen, um in allen Zonen fahren zu können.

Nein, Anschlussbillette sind nicht als Multikarte erhältlich.

 

Tipp: Lösen Sie für die regelmässig befahrenen Zonen ausserhalb des Geltungsbereiches Ihres Abos eine Mehrfahrtenkarte oder ein Multi-24h-Ticket (ausgenommen, wenn Sie alle Zonen befahren möchten; siehe dazu hier).

 

Auf dem Zürich- und dem Greifensee muss der Fahrausweis die Ein- und die Ausstiegszone enthalten sowie grundsätzlich sämtliche Zonen, die durchfahren werden. Bei den Querfahrten Thalwil-Küsnacht, Thalwil-Erlenbach, Horgen-Meilen, Männedorf-Wädenswil und Stäfa-Wädenswil sind im Lokalverkehr nur die Ein- und die Ausstiegszonen erforderlich.

 

Ausnahme: Bei längeren Schifffahrten (z.B. Zürich, Bürkliplatz nach Rapperswil) werden nur die Zonen der einen Uferseite gezählt (in diesem Fall: Alle Zonen), obwohl das Schiff einen Zickzack-Kurs fährt.

 

Mit Ihrem Ticket können Sie innerhalb der aufgeführten Zonen und während der Gültigkeit so oft fahren, wie sie möchten. Und dies mit Bahn, Bus, Tram, Schiff oder Seilbahn.

 

Beispiele

Die Schifffahrt von Stäfa (Zone 143) nach Horgen (151) verläuft über Männedorf (142) und die Halbinsel Au (152). Dementsprechend müssen 4 Zonen gelöst werden.

Für eine Fahrt von Thalwil nach Wädenswil müssen nur die 3 Zonen des linken Seeufers (150, 151, 152) gelöst werden, obwohl Sie dafür in der Regel in Männedorf umsteigen müssen. Mit dem gelösten Ticket für 3 Zonen können Sie anstelle des Schiffs auch die S-Bahn nehmen.


Hinweis: Die Zonenpläne finden Sie unter zvv.ch/de/abos-tickets/zonen.html

Kinder bis 5.99 Jahre fahren ohne Fahrausweis gratis. Kinder von 6 bis 15.99 Jahren fahren zum ermässigten Preis. 

Kinder ab Jahren fahren mit der Junior-Karte in Begleitung eines Elternteils oder der Kinder-Mitfahrkarte in Begleitung einer anderen Person ein Jahr lang gratis. Die Begleitpersonen muss ein gültiges Tickets besitzen. Die Junior-Karte und die Kinder-Mitfahrkarte gelten für alle ZVV-Tickets.

Kinder-Mitfahrkarten erhalten Sie an den ZVV-Verkaufsstellen für CHF 30.00 pro Kind und Begleitperson.

Weitere Informationen: www.sbb.ch

Fragen zu Abonnementen

General- und Halbtaxabonnemente werden auf allen Linien im ZVV-Netz anerkannt. Mit dem Generalabonnement geniessen Sie freie Fahrt, mit dem Halbtaxabonnement bezahlen Sie die ermässigten Preise für Einzelbillette, Tageskarten, 9-Uhr-Tagespässe, Mehrfahrten- und Tageswahlkarten sowie Gruppenkarten.

Auch das GA Night wird auf allen Linien im Verbundtarifgebiet anerkannt. Es ist ab 19.00 Uhr gültig.

Persönliche Jahres- und Monatsabonnemente des ZVV werden ausschliesslich auf dem SwissPass ausgegeben. Das macht die Nutzung moderner und komfortabler – sowohl in physischer als auch in digitaler Form.

SwissPass digital nutzen

Neben der physischen SwissPass-Karte können Sie den SwissPass in der ZVV-App als «SwissPass Mobile» anzeigen lassen. Damit haben Sie alle Leistungen immer digital auf Ihrem Smartphone verfügbar und können diese bei Kontrollen vorweisen.

  • Digitale Version: Nach Login in der ZVV-App können Sie die kontrollfähige Version des SwissPass anzeigen lassen.
  • Ohne Karte reisen: Für die digitale Nutzung benötigen Sie lediglich ein amtliches Ausweisdokument zur Identifikation.

Produkte auf dem SwissPass

Im ZVV sind folgende Produkte auf dem SwissPass erhältlich:

  • Persönliche NetzPässe: Jahres- und Monatsabos, 9-UhrPass, BonusPass.
  • Persönliche Z-Pass-Abonnemente: Jahres- und Monatsabos.
  • Einzeltickets und Tageskarten: ZVV-Einzeltickets, 24h-Tickets, 9-Uhr-Tagespass, Anschlusstickets.
  • Z-Pass Einzelbillette und Tageskarten.

Noch nicht auf dem SwissPass verfügbar

Einige Produkte sind aktuell nicht auf dem SwissPass erhältlich:

  • Übertragbare Jahres- und Monatsabos.
  • Multikarten (Mehrfahrtenkarten).
  • Fahrausweise des nationalen direkten Verkehrs.
  • Weitere Sonderprodukte.

Alternative: Übertragbare Abos

Falls Sie ein übertragbares Monatsabo benötigen, können Sie dieses an den Automaten des ZVV oder der SBB auf Sicherheitspapier ausdrucken lassen.

Wenn Sie noch keinen SwissPass besitzen (z. B. von einem Halbtax-Abo), benötigen Sie ein aktuelles und qualitativ gutes Passfoto. Nach dem Kauf wird der SwissPass innerhalb von maximal zehn Tagen an Ihre Adresse geliefert.

Was passiert in der Zwischenzeit?

Für die Übergangszeit erhalten Sie einen Übergangs-SwissPass, mit dem Sie Ihre Fahrten sofort antreten können. Damit bleiben Sie auch vor Erhalt der Karte mobil.

Mit dem SwissPass geniessen Sie eine bequeme und moderne Möglichkeit, Ihre Abonnemente und Tickets zu verwalten – egal ob physisch oder digital!

 

Je nach Verkaufsstelle stehen verschiedene Zahlmöglichkeiten zur Verfügung. Im ZVV-Ticketshop können Abos per Kreditkarte, PostFinance-Card, REKA-Card, TWINT oder per Rechnung bezahlt werden. 

 

Reka-Checks werden für die Bezahlung aller ZVV-Tickets an allen bedienten Verkaufsstellen als Zahlungsmittel akzeptiert.

 

Der Kauf oder die Verlängerung eines ZVV-Abos ist über sämtliche Verkaufskanäle möglich. Am einfachsten und schnellsten geht es über den ZVV-Ticketshop oder direkt in der ZVV-App.

Vorteile der ZVV-App

  • «SwissPass Mobile» vorweisen: Bei einer Fahrausweiskontrolle können Sie Ihr Abo direkt über die App zeigen.
  • Automatische Berücksichtigung: Beim Kauf von Anschlusstickets wird Ihr Abo in der App automatisch berücksichtigt, sodass Sie immer den korrekten Preis zahlen.

Optionen für übertragbare Abos

Übertragbare Monatsabos können weiterhin an den Automaten des ZVV und der SBB auf herkömmlichem Sicherheitspapier bezogen werden.

Weitere Möglichkeiten zur Verlängerung

  • Bediente Verkaufsstellen: Sie können Ihr Abo an allen bedienten Verkaufsstellen erneuern.
  • Ticketautomaten: Monatsabos lassen sich bequem an den Ticketautomaten des ZVV und der SBB erneuern.

Wenn Sie ein Jahresabonnement für andere Zonen kaufen, erhalten Sie für das teilbenützte Jahresabo eine Pro-rata-Erstattung. Der Jahrespreis wird dabei pro Tag umgerechnet, die nicht benützte Zeit wird beim Neukauf angerechnet (ohne Zuschlag von Gebühren). Die Voraussetzung ist, dass es sich beim zurückgegebenen Abo um das Originalabo handelt und nicht bereits ein Ersatzabo ausgestellt wurde.

 

Nein, sämtliche Tickets des ZVV können weder hinterlegt noch verlängert werden.

 

Sie können ZVV-Abonnemente und Tickets unter bestimmten Bedingungen zurückgeben und sich den Restbetrag erstatten lassen.

So funktioniert die Rückgabe

  • Gebührenfreie Rückgabe: Über die ZVV-App oder den ZVV-Ticketshop können Sie Abonnemente kostenlos zurückgeben.
  • Rückgabe mit Gebühr: An bedienten Verkaufsstellen oder telefonisch beim Kundendienst ZVV-Contact wird eine Rückgabegebühr bzw. ein Selbstbehalt von CHF 10.– erhoben.

Welche Fahrausweise können erstattet werden?

  • Abonnemente: Rückgabe innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich.
  • Mehrfahrtenkarten: Nicht vollständig entwertete Karten sind erstattungsfähig.
  • Einzelbillette: Unbenutzte Billette können ebenfalls zurückgegeben werden.

Erstattungsberechnung für Abonnemente

Der Erstattungsbetrag richtet sich nach der Anzahl bereits genutzter Tage zwischen dem 1. Gültigkeitstag und dem Rückgabetag. Die Berechnung erfolgt gemäss einer prozentualen Erstattungstabelle.

Wichtige Fristen für Abonnemente

Nach einer bestimmten Anzahl benutzter Tage ist keine Erstattung mehr möglich:

  • Jahresabonnemente: Rückgabe bis zu 270 genutzte Tage.
  • Monatsabos: Rückgabe bis zu 7 genutzte Tage.
  • 9-UhrPass Monat: Rückgabe bis zu 4 genutzte Tage.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Ermittlung des Erstattungsbetrages und zum Selbstbehalt finden Sie im Verbundtarif.

Der SwissPass selber ist kein Abonnement, sondern nur eine Trägerkarte. Eine Kündigung des SwissPass ist deshalb nicht möglich. Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungen sind je nach Abonnement unterschiedlich.

 

Anders als bei GA und Halbtax werden ZVV-Abos nicht automatisch verlängert. Sie werden von uns an die Abo-Verlängerung erinnert. Wird mit Ablauf des ZVV-Abos keine Verlängerung gewünscht, können Sie den SwissPass aufbewahren und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder für ein Abonnement nutzen.

 

Die persönlichen Jahres- und Monatsabonnemente des ZVV sind auf dem SwissPass hinterlegt. Falls Ihre SwissPass-Karte beschädigt, verloren oder ersetzt werden muss, können Sie problemlos eine Ersatzkarte beantragen.

Ersatzgebühr

  • Die Gebühr für eine Ersatzkarte beträgt CHF 30.
  • Die alte oder beschädigte Karte wird automatisch gesperrt um Missbrauch zu verhindern.

Bestellung der Ersatzkarte

Sie können eine Ersatzkarte auf zwei Wegen beantragen:

  1. Online: Über den ZVV-Ticketshop bequem von zu Hause aus.
  2. Vor Ort: An einer bedienten Verkaufsstelle im ZVV-Gebiet.

Mit dem Ersatz-SwissPass bleibt Ihr Abo uneingeschränkt gültig und nutzbar – sowohl physisch als auch digital in der ZVV-App.

  • Kinder ab 6 Jahren bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag und Jugendliche bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag profitieren von der Ermässigung «Kind/Jugend» auf persönliche ZVV-NetzPässe.
  • Für übertragbare NetzPässe ist diese Ermässigung nicht verfügbar. In diesem Fall ist ein übertragbarer NetzPass für Erwachsene zu lösen.

Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte

Mit der Junior-Karte oder Kinder-Mitfahrkarte fährt ein Kind ab 6 Jahren kostenlos in Begleitung:

  • Junior-Karte: Gültig für ein Kind in Begleitung eines Elternteils.

  • Kinder-Mitfahrkarte: Gültig für ein Kind in Begleitung einer anderen Person mit einem gültigen Ticket.

  • Kosten: CHF 30.00 pro Kind und Begleitperson

  • Gültigkeit: Ein Jahr, für alle ZVV-Tickets

Verkaufsstellen

Kinder-Mitfahrkarten und Junior-Karten sind bei der SBB und an allen ZVV-Verkaufsstellen erhältlich.

Weitere Informationen: www.sbb.ch

 

Fragen zur Gültigkeit

Das Gültigkeitsdatum Ihres ZVV-Abos sehen Sie:

  • Im Kundenkonto auf zvv.ch
  • Auf swisspass.ch
  • An den Ticketautomaten des ZVV und der SBB
  • An bedienten Verkaufsstellen oder beim Kontrollpersonal

ZVV-NetzPässe werden nicht automatisch erneuert. Damit Sie Ihr Abo rechtzeitig verlängern können, haben Sie die Möglichkeit, Erinnerungen zu aktivieren:

  • Benachrichtigungen einrichten: In Ihrem Kundenkonto auf zvv.ch oder swisspass.ch können Sie festlegen, ob Sie per E-Mail oder SMS an das Ablaufdatum erinnert werden möchten.

Wann erfolgen die Erinnerungen?

  • Jahresabonnemente: Etwa einen Monat vor Ablauf erhalten Sie eine Erinnerung per E-Mail. Auf Wunsch ist auch eine Benachrichtigung per Post möglich.
  • Monatsabonnemente: 7 Tage vor Ablauf erhalten Sie eine Erinnerung per E-Mail oder SMS.

Verwaltung der Benachrichtigungen

Ihre Benachrichtigungen können Sie jederzeit bequem in Ihrem Kundenkonto auf zvv.ch anpassen.

Nein. ZVV-NetzPässe werden nicht automatisch erneuert. Sie haben aber die Möglichkeit, in Ihrem Kundenkonto auf zvv.ch oder swisspass.ch eine entsprechende Notifikation zu hinterlegen und sich so an das Ablaufdatum Ihres Abonnementes erinnern zu lassen. Je nach gewählter Notifikation erhalten Sie eine SMS, E-Mail oder einen Brief.

 

Die SwissPass-Trägerkarte ist fünf Jahre gültig, danach erhalten Sie beim Kauf einer neuen öV-Leistung eine neue Karte.

 

Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind ZVV-Zonentickets nur gültig ab/bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort in den gelösten Zonen.

 

Ein Beispiel: Sie besitzen einen ZVV-NetzPass für alle Zonen und wollen von Zürich nach Chur fahren. In diesem Fall lösen Sie ein SBB-Billett ab dem letzten Halt Ihres Zuges innerhalb des Tarifgebiets des ZVV, hier also von Pfäffikon (SZ) bis Chur. Würden Sie einen Zug ohne Halt zwischen Zürich HB und Chur benützen, so müssten Sie ein SBB-Billett von Zürich HB nach Chur lösen.

 

Von Montag bis Freitag gilt der 9-Uhr-Tagespass ab Punkt 9.00 Uhr. Wenn Sie vor diesem Zeitpunkt abfahren, so müssen Sie ein entsprechendes Zusatzticket (Einzelbillett für 1–2 Zonen oder Lokalnetz) lösen. Samstags und sonntags besteht diese Einschränkung nicht.

Ja, Tickets oder Abos mit Gültigkeit von Kalendertagen gelten auch noch im anschliessenden Nachtnetz.

 

Läuft ein ZVV-NetzPass zum Beispiel am 28. April aus, kann damit trotzdem mit dem Nachtnetz vom 28. auf den 29. April gefahren werden.

Fragen zum Ticketkauf

Eine Störung in der App entbindet Sie nicht von der Pflicht, ein gültiges Ticket zu führen. Weichen Sie auf eine andere App aus (ZVV-App, SBB-App, FAIRTIQ), kaufen Sie Ihr Ticket am Automaten, am Schalter oder per Telefon bei ZVV-Contact unter 0800 988 988.

Nicht alle Apps verkaufen das ganze ZVV-Sortiment. Wenn Sie sicher gehen wollen, nutzen Sie die ZVV-App. Die ZVV-App verfügt insbesondere auch über eine Funktion, die verhindert, dass sie nach dem E-Ticketkauf aus dem Fahrplan in einen früheren Kurs einsteigen, für den Ihr E-Ticket noch nicht gültig ist. In der ZVV-App können Sie beim Kauf nämlich anwählen, dass das E-Ticket direkt ab Kauf gültig ist. 

Im allgemeinen Tarif der Alliance SwissPass steht, dass die Fahrgäste zwingend im Besitz eines gültigen Tickets sein müssen, wenn sich das Fahrzeug in Bewegung setzt. Deshalb empfehlen wir unseren Fahrgästen, das E-Ticket vor dem Einsteigen ins Fahrzeug zu lösen. So ist der Kaufprozess rechtzeitig abgeschlossen und der Fahrausweis gültig. 

Kinder bis 5,99 Jahre fahren ohne Fahrausweis gratis. Kinder von 6 bis 15,99 Jahren zahlen den ermässigten Fahrpreis. Die Junior-Karte gilt für Kinder von 6 bis 15,99 Jahren in Begleitung eines Elternteils. Die Kinder-Mitfahrkarte gilt für Kinder von 6 bis 15,99 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist.

Ja, der SwissPass kann in der ZVV-App verknüpft werden. Beim Kauf eines Mobile-Tickets genügt es dann, dieses bei der Kontrolle vorzuweisen. Das separate Vorweisen des SwissPass ist nicht mehr nötig.

Abonnenten haben zudem die Möglichkeit, sich nach vorgängigem Login die kontrollfähige, digitale Version des SwissPass in der App anzeigen zu lassen und künftig ohne die SwissPass-Karte zu reisen. Benötigt wird jedoch ein anderes amtliches Ausweisdokument.

Vor der Fahrt

Wenn Sie merken, dass Sie Ihren SwissPass vergessen haben, können Sie an einer bedienten Verkaufsstelle einen Beleg „SwissPass vergessen“ für CHF 5.00 lösen. Dieser Beleg, zusammen mit einem amtlichen Ausweis, berechtigt Sie zur Fahrt.

Nach einer Kontrolle:

Falls Sie bei einer Kontrolle keinen SwissPass/ kein Abo vorzeigen konnten, haben Sie 10 Tage Zeit, diese an einer ZVV-Verkaufsstelle vorzulegen.

  • Bringen Sie Ihren SwissPass/ ihr Abo, die Zahlungsaufforderung und einen amtlichen Ausweis mit.
  • Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 erhoben.

So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und bleiben weiterhin mobil. Wird ein Abonnement nicht innerhalb von 10 Tagen an einer Verkaufsstelle vorgewiesen, beträgt die Bearbeitungsgebühr für nachträgliche Abklärungen im Backoffice CHF 30.00. Das Einsenden von kopierten Fahrausweisen wird nicht akzeptiert.

Fragen zur Ticketkontrolle

Einen detaillierten Ablauf der Kontrolle finden Sie hier.

Sind Sie mit dem Zuschlag einverstanden? Dann begleichen Sie die Rechnung innerhalb der angegebenen Frist. Sind Sie mit dem Zuschlag nicht einverstanden, können Sie sich an das zuständige Backoffice wenden und Ihren Fall prüfen lassen.

Wenn Sie bei einer Kontrolle eigentlich ein gültiges E-Ticket oder aktiviertes Check-in-Tickets / EasyRide hatten, es aber bei der Kontrolle nicht vorweisen konnten, werden Ihre Personalien vom Kontrollpersonal aufgenommen und Sie werden gebeten, später mit dem jeweils zuständigen Backoffice Kontakt aufzunehmen. Kann die Gültigkeit Ihres E-Tickets oder Check-in-Tickets zur Zeit der Fahrausweiskontrolle dann bestätigt werden, wird Ihnen eine Gebühr von CHF 30.- für die Umtriebe von Kontrolle und Backoffice in Rechnung gestellt. Die Gebühr ist also eine kleine Aufwandentschädigung, die aber nicht kostendeckend ist. Ihre Daten und der Vorfall werden nach Bezahlung der Gebühr umgehend gelöscht. Weitere Informationen zu den verschiedenen Backoffices finden sie hier.

Sie sind verpflichtet, zum Zeitpunkt des Fahrtantritts über ein gültiges Ticket zu verfügen. Diese Regel gilt für alle Fahrgäste und muss für das Kontrollpersonal einfach überprüfbar sein, damit alle gleich behandelt werden. Sind Sie mit dem Zuschlag nicht einverstanden, können Sie sich an das zuständige Backoffice wenden. Dort kann man Ihren Fall in aller Ruhe prüfen.

Das Kontrollpersonal verfügt nicht über die Zeit oder auch nicht die nötigen Informationen, um fundierte und gerechte Entscheide treffen zu können. Es ist an den verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Das bedeutet, dass jeder Fahrgast gleichbehandelt werden muss.

Deshalb ist es angewiesen, in jedem Fall die Personalien aufzunehmen, wenn kein gültiges Ticket vorgewiesen werden kann. Für eine genauere Abklärung der Umstände wenden Sie sich bei Fragen bitte an das entsprechende Backoffice. Sie finden die nötigen Angaben auf der Quittung, die Ihnen vom Fahrausweiskontrollpersonal nach der Aufnahme der Personalien ausgehändigt wurde.

Nur den ermässigten Zuschlag bezahlt, wer

  • einen nationalen Fahrausweis der 1. oder 2. Klasse vorweisen kann, welcher mindestens zwischen zwei Haltestellen der befahrenen Strecke gültig ist.
  • einen Fahrausweis der 1. oder 2. Klasse des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsverbunds vorweisen kann, welcher mindestens für eine Teilstrecke gültig ist (inkl. Berücksichtigung allfälliger Kurzstrecken- und Lokalnetz-Tarife).

Ist die Gültigkeit eines Tickets zum Zeitpunkt der Kontrolle um weniger als die Hälfte überschritten, wird nur der reduzierte Zuschlag fällig. Dies gilt nur für Tickets, die weniger als einen Kalendertag gültig sind, z.B. Verbundbillette oder Mehrfahrtenkarten mit einer Gültigkeit von 4 Stunden, und die keinen anderen Mangel (z.B. Teilungültigkeit) aufweisen.

Ein reduzierter Zuschlag wird auch erhoben, wenn ein Ticket an sich für die gesamte Strecke gültig ist, aber eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt (also teilgültig ist):

  • Fehlender Klassenwechsel
  • Ticket für die falsche Kundengruppe (z.B. Ticket zum reduzierten Preis ohne Berechtigung)
  • Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke (aber gleiche Abgangs- und Bestimmungshaltestelle, - resp. Abgangs- und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
  • Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecken (z.B. Streckenbillett Bern bis Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich mit Tram statt mit Zug zurückgelegt)

Werden mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, muss der volle Zuschlag bezahlt werden.

E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide sind im ZVV immer persönlich und damit auf Ihren Namen ausgestellt. Dies hat damit zu tun, dass man E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide einfacher vervielfältigen kann als Papiertickets, die auf Sicherheitspapier gedruckt sind. Entsprechend gehört es zu den Aufgaben des Fahrausweiskontrollpersonals, bei E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide auch die Personalien zu überprüfen. Das Fahrpersonal kann zur Vorbeugung von unsachgemässem Check-in und Check-out bei Check-in-Tickets / EasyRide das E-Ticket auch mehrmals prüfen.

Auch Ticketkontrollen verursachen Kosten. Einnahmen durch verteilte Zuschläge decken die Kosten der Ticketkontrollen nicht. Wir suchen nach einer Balance: So wenig Kontrollen wie möglich, um die Kosten tief zu halten. Gleichzeitig aber so viele Kontrollen wie nötig, damit sie bei den Fahrgästen präsent sind und die Versuchung nicht steigt, kein Ticket zu kaufen. 

Unser gutes öV-Angebot kostet: Im Betrieb, im Unterhalt und im Ausbau. Der Kantonsrat hat das Ziel gesetzt, dass über 60% dieser Kosten durch Einnahmen gedeckt werden sollen, den Rest zahlen Kanton und Gemeinden. Diesen Zielen entsprechend passt der ZVV seine Preise an. Die meisten Menschen können sich ein öV-Ticket leisten. Dass sich alle Menschen den öV leisten können, ist ein sozialpolitisches Anliegen. Dies bei Bedarf zu ermöglichen ist Aufgabe der Sozialwerke.

Fragen zu Fahrgastrechten

Teilen Sie Ihre Wünsche der politischen Gemeinde Ihres Wohnorts mit. Jede Gemeinde hat eine zuständige Person, die sich um Anliegen des öffentlichen Verkehrs kümmert.

 

Wenn Sie mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind und Ihr Reiseziel mindestens eine Stunde verspätet erreichen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Entschädigungshöhe

Der Betrag richtet sich nach dem bezahlten Fahrpreis und der Dauer der Verspätung.

So beantragen Sie Ihre Entschädigung

Alle Informationen sowie das Formular zur Beantragung finden Sie auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.

Eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle kann unter www.ombudsmann.zh.ch beigezogen werden, wenn ein Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden konnte. Fahrplanbegehren unterstehen dem offiziellen Fahrplanverfahren und werden nicht durch die Schlichtungsstelle behandelt.

 

Weitere Fragen

Der öffentliche Verkehr im Kanton Zürich ist nicht kostendeckend. Die Ticketeinnahmen decken nur einen Teil der Kosten für das dichte öV-Angebot von früh bis spät in fast allen Regionen des Kantons. Das verbleibende jährliche Defizit des ZVV beträgt über 400 Mio. Franken und muss von den Steuerzahlern von Kanton und Gemeinden subventioniert werden. Mehr dazu in den Geheimnissen des ZVV.

 

Aus diesem Grund sind Geld-Sponsorings grundsätzlich ausgeschlossen. Inserate oder eine geringe Anzahl Tickets können ebenfalls nur in Ausnahmefällen und in einem sehr begrenzten Umfang gesprochen werden (z.B. für öV-nahe Organisationen oder thematisch verwandte Anlässe).

 

Je nach Verfügbarkeit sowie nach Organisation, Zweck und Anknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich können Give-aways in begrenztem Umfang abgegeben werden. Wert sowie Stückzahl müssen vorgängig erfragt werden.