Kauf auf Rechnung

Abos, Multikarten und Tickets können Sie im ZVV-Ticketshop und in der ZVV-App auch auf Rechnung kaufen. Die CembraPay AG übernimmt als Dienstleisterin des ZVV die gesamte Zahlungsabwicklung.  

Bei einem Kauf auf Rechnung kaufen Sie Abos, Tickets und Multikarten direkt über einen ZVV-Verkaufskanal. Die Rechnung erhalten Sie anschliessend vom Schweizer Zahlungsdienstleister CembraPay AG.

Beim Abo-Kauf wird jeweils eine Einzelrechnung über den Kaufbetrag ausgestellt, während beim Kauf von Tickets und Multikarten aufgrund der kleineren Beträge jeweils eine Monatsrechnung ausgestellt wird.

Das Mindestalter für den Kauf auf Rechnung ist 18 Jahre. Vor jedem Kauf auf Rechnung wird jeweils eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Relevant für den Kreditentscheid sind lediglich Bonitätsdaten und keine Einkommensdaten. Nach einer erfolgreichen Prüfung kann der Kauf abgeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt geht die Forderung des Kaufbetrages vom ZVV an die CembraPay AG über, welche danach eigenverantwortlich den gesamten Zahlungs- und Inkassoprozess abwickelt. Es gelten die AGB der CembraPay AG für Einzelrechnungen sowie für Monatsrechnungen

Weshalb verschickt der ZVV die Rechnungen nicht selber und überprüft den Zahlungseingang?

Ein spezialisierter Dienstleister wie die CembraPay AG wickelt den ganzen Prozess deutlich effizienter und kostengünstiger ab. Die tieferen Kosten der Zahlungsabwicklung kommen letztlich dem Steuerzahler und allen Fahrgästen des ZVV zu Gute.

Was passiert, wenn Rechnungen nicht (rechtzeitig) bezahlt werden?

Die Zahlungsfrist für die Monatsrechnung beträgt 30 Tage. Die CembraPay AG versendet nach 32 Tagen eine kostenlose Zahlungserinnerung (nur per E-Mail und nur sofern dem ZVV die E-Mail-Adresse bekannt ist). Anschliessend folgen zwei kostenpflichtige Mahnungen (1. Mahnung per E-Mail nach 32 Tagen für 20 CHF, 2. Mahnung per Post nach 45 Tagen für 30 CHF).

Im Falle der Einzelrechnung für Abokäufe versendet die CembraPay AG nach 21 Tagen eine kostenlose Zahlungserinnerung (nur per E-Mail und nur sofern dem ZVV die E-Mail-Adresse bekannt ist). Anschliessend folgen zwei kostenpflichtige Mahnungen (1. Mahnung per E-Mail nach 31 Tagen für 20 CHF, 2. Mahnung per Post nach 44 Tagen für 30 CHF).

Wenn ein Jahresabonnement bezogen und auch nach der 2. Mahnung innert der gesetzten Frist kein Zahlungseingang verzeichnet wurde, erfolgt eine Meldung der CembraPay AG an den ZVV. In diesem Fall ist der ZVV berechtigt, das betreffende Jahresabonnement zu sperren. Der Abonnement-Inhaber wird per E-Mail über die Sperrung informiert, sofern dem ZVV die E-Mail-Adresse bekannt ist. Das Abonnement kann nicht wieder aktiviert werden. Es ist in jedem Fall ein Neukauf erforderlich. Der Betrag für die Nutzung des Abonnements bis zu dessen Sperrung bleibt weiterhin geschuldet und wird dem Inkasso übergeben.

Weshalb werden Mahnspesen erhoben?

Durch die verspätete Zahlung entstehen bei der CembraPay AG administrative Kosten, die sie weiterverrechnet. In diesem Fall werden die Mahnspesen den Verursachenden auferlegt (anstatt dem ZVV bzw. der Allgemeinheit).

Ist eine Teilzahlung des Rechnungsbetrages möglich?

Die CembraPay AG bietet ihren Kunden im Falle der Einzelrechnung beim Abo-Kauf unabhängig vom ZVV eine Teilzahlungsoption an. Der Kunde entscheidet zum Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung, ob er den vollen oder einen Teilbetrag bezahlen möchte. Auch diesbezüglich gelten die AGB der CembraPay AG.

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Hinweise

Fragen

Fragen zum Kauf auf Rechnung beantwortet der Support der CembraPay AG:

Tel: 044 551 46 70

Email: customer-care@cembrapay.ch

AGB

Detaillierte Informationen zum Kauf auf Rechnung finden Sie hier:

CembraPay AG

CembraPay AG ist eine der führenden Anbieterinnen von Rechnungszahlungslösungen in der Schweiz und entsteht aus der Verbindung von Swissbilling und Byjuno.

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