Kauf auf Rechnung

Abos, Multikarten und Tickets können Sie im ZVV-Ticketshop und in der ZVV-App auch auf Rechnung kaufen. Die Byjuno AG übernimmt als Dienstleisterin des ZVV die gesamte Zahlungsabwicklung.  

Bei einem Kauf auf Rechnung kaufen Sie Abos, Tickets und Multikarten direkt über einen ZVV-Verkaufskanal. Die Rechnung erhalten Sie anschliessend vom Schweizer Zahlungsdienstleister Byjuno.

Beim Abo-Kauf wird jeweils eine Einzelrechnung über den Kaufbetrag ausgestellt, während beim Kauf von Tickets und Multikarten aufgrund der kleineren Beträge jeweils eine Monatsrechnung ausgestellt wird.

Das Mindestalter für den Kauf auf Rechnung ist 18 Jahre. Vor jedem Kauf auf Rechnung wird jeweils eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Relevant für den Kreditentscheid sind lediglich Bonitätsdaten und keine Einkommensdaten. Nach einer erfolgreichen Prüfung kann der Kauf abgeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt geht die Forderung des Kaufbetrages vom ZVV an Byjuno über, welche danach eigenverantwortlich den gesamten Zahlungs- und Inkassoprozess abwickelt. Es gelten die AGB der Byjuno AG.

Weshalb verschickt der ZVV die Rechnungen nicht selber und überprüft den Zahlungseingang?

Ein spezialisierter Dienstleister wie Byjuno wickelt den ganzen Prozess deutlich effizienter und kostengünstiger ab. Die tieferen Kosten der Zahlungsabwicklung kommen letztlich dem Steuerzahler und allen Fahrgästen des ZVV zu Gute.

Was passiert, wenn Rechnungen nicht (rechtzeitig) bezahlt werden?

Die Zahlungsfrist für die Monatsrechnung beträgt 30 Tage. Byjuno versendet nach 32 Tagen eine kostenlose Zahlungserinnerung (nur per E-Mail und nur sofern dem ZVV die E-Mail-Adresse bekannt ist). Anschliessend folgen zwei kostenpflichtige Mahnungen (1. Mahnung per E-Mail nach 32 Tagen für 20 CHF, 2. Mahnung per Post nach 45 Tagen für 30 CHF).

Im Falle der Einzelrechnung für Abokäufe versendet Byjuno nach 21 Tagen eine kostenlose Zahlungserinnerung (nur per E-Mail und nur sofern dem ZVV die E-Mail-Adresse bekannt ist). Anschliessend folgen zwei kostenpflichtige Mahnungen (1. Mahnung per E-Mail nach 31 Tagen für 20 CHF, 2. Mahnung per Post nach 44 Tagen für 30 CHF).

Wenn ein Jahresabonnement bezogen und auch nach der 2. Mahnung innert der gesetzten Frist kein Zahlungseingang verzeichnet wurde, erfolgt eine Meldung von Byjuno an den ZVV. In diesem Fall ist der ZVV berechtigt, das betreffende Jahresabonnement zu sperren. Der Abonnement-Inhaber wird per E-Mail über die Sperrung informiert, sofern dem ZVV die E-Mail-Adresse bekannt ist. Das Abonnement kann nicht wieder aktiviert werden. Es ist in jedem Fall ein Neukauf erforderlich. Der Betrag für die Nutzung des Abonnements bis zu dessen Sperrung bleibt weiterhin geschuldet und wird dem Inkasso übergeben.

Weshalb werden Mahnspesen erhoben?

Durch die verspätete Zahlung entstehen bei Byjuno administrative Kosten, die sie weiterverrechnet. In diesem Fall werden die Mahnspesen den Verursachenden auferlegt (anstatt dem ZVV bzw. der Allgemeinheit).

Ist eine Teilzahlung des Rechnungsbetrages möglich?

Byjuno bietet ihren Kunden im Falle der Einzelrechnung beim Abo-Kauf unabhängig vom ZVV eine Teilzahlungsoption an. Der Kunde entscheidet zum Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung, ob er den vollen oder einen Teilbetrag bezahlen möchte. Auch diesbezüglich gelten die AGB der Byjuno AG.

Weitere Informationen

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Hinweise

Fragen

Fragen zum Kauf auf Rechnung beantwortet der Support der Byjuno AG:
Tel.: 041 227 05 05, Mo-Fr 8-12 Uhr und 13-17 Uhr

AGB

Detaillierte Informationen zum Kauf auf Rechnung finden Sie hier:

Byjuno AG

Die Byjuno AG ist eine Schweizer Zahlungsdienstleisterin mit Sitz in Zug. Sie ist zu 100 Prozent eine Tochtergesellschaft der Intrum AG, dem führenden Inkassounternehmen in Europa. Die Byjuno AG kann auf eine grosse Erfahrung zurückgreifen und betreut rund 80 Kunden in der Schweiz, darunter auch grosse und renommierte Unternehmen wie etwa die SBB.

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