Aufhebung Einheitsnachtzuschlag ab Fahrplan 2021

Medienmitteilung vom 19. Juni 2020 – Die Gesellschafter des Tarifverbunds Nachtzuschlag beschlossen die Abschaffung des Nachtzuschlags. Ab Freitag, 18. Dezember 2020, sind die Nachtangebote in der Grossregion Zürich neu zuschlagsfrei und es reicht ein gültiges Ticket für die Fahrt.

Das Nachtangebot im öffentlichen Verkehr gewährleistet seit den frühen Nullerjahren am Wochenende sichere Mobilität mit Bahn und Bus bis in die Morgenstunden. Es bietet eine ökologische Alternative zum motorisierten Individualverkehr und stärkt die Unfallprävention. Seit 2011 besteht in der Grossregion Zürich ein Einheits-Nachtzuschlag. Daran beteiligt sind der Zürcher Verkehrsverbund, die Tarifverbünde A-Welle, OSTWIND, Schwyz und Zug sowie die SBB.

Nachtnetz: Anfangs Spezialangebot, heute etabliert

Die Nachfrage im Nachtnetz hat sich seit der Anfangszeit vervielfacht und das Angebot wird über verschiedene Altersgruppen hinweg genutzt. Aus diesem Grund soll das Nachtnetz auch nicht mehr als Spezialangebot mit Zuschlagspflicht, sondern tariflich gleich wie die übrigen öV-Dienstleistungen behandelt werden. Die Gesellschafter des Tarifverbunds Nachtzuschlag beschlossen an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2020 deshalb einstimmig, per Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auf den Nachtzuschlag von 5 Franken zu verzichten. Vorgängig hatten bereits die zuständigen Organe innerhalb der beteiligten Verbünde der Aufhebung zugestimmt.

Zuschlagspflicht bleibt bestehen bis 12./13. Dezember 2020

Tarifanpassungen im öffentlichen Verkehr werden jeweils gleichzeitig mit einem Fahrplanwechsel vorgenommen. Letztmals muss der Nachtzuschlag daher in der Nacht vom Samstag, 12. Dezember 2020, auf den Sonntag, 13. Dezember 2020, gelöst werden. Ab dann reicht das reguläre Ticket für eine Fahrt in den Nachtnetzen der betreffenden Verbünde. Nicht vollständig eingelöste Nachtzuschlags-Multikarten werden rückerstattet.

Wiederaufnahme Nachtnetz

Im Moment ist das Nachtnetz aufgrund des Coronavirus eingestellt. Die Wiederaufnahme des Nachtbetriebs hängt in erster Linie von den weiteren Lockerungsmassnahmen des Bundes ab. Sobald diese eine Inbetriebnahme des Nachtnetzes rechtfertigen, kann ein Hochfahren der Nachtangebote geplant werden. Der Starttermin der Wiederinbetriebnahme wird frühzeitig kommuniziert.

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