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Familieneintritt für das Familienkonzert vom 24.03.24 in der Tonhalle Zürich
Der ZVV und das Tonhalle-Orchester Zürich lädt ZVV-Abonnentinnen und -Abonnenten ans Familienkonzert vom 24.03.24 um 11.15 Uhr in der Tonhalle Zürich ein. Der Familieneintritt umfasst Tickets für zwei Erwachsene und zwei Kinder (bis 12 Jahre).
Geniessen Sie an den Konzerten des Tonhalle-Orchester Zürich klassische Musik auf höchstem Niveau. Rund 100 Musikerinnen und Musiker aus 20 Nationen verzaubern die Besucherinnen und Besucher mit ihrer Kunst. Unter der künstlerischen Leitung des estnischen Dirigenten Paavo Järvi bietet das Tonhalle-Orchester ein abwechslungsreiches Jahresprogramm mit Konzerten für jeden Geschmack.
Unter dem Titel «Völlig losgelöst» bereitet das DuoCalva das Tonhalle-Orchester Zürich am 24. März 2024 auf die Eroberung des Weltalls vor. Mit viel Humor, galaktischer Musik und abgehobenen Ideen katapultieren die beiden Cellonauten das Orchester ins All. Ob die Meisterwerke von Mozart, Strauss, Holst oder Major Tom in der Schwerelosigkeit bestehen werden, zeigt sich an diesem Familienkonzert. Das Konzert ist geeignet für Kinder ab 8 Jahren.
Jetzt zugreifen!
Wir verschenken Tickets für zwei Erwachsene und zwei Kinder (bis 12 Jahre) für das Familienkonzert vom 24.03.24 um 11.15 Uhr in der Tonhalle Zürich. Die Plätze sind nummeriert.
Pro Person gibt's zwei Tickets, so lange es hat. Damit möglichst viele ZVV-Abonnenten und -Abonnentinnen von den Angeboten profitieren können, ist pro Person nur ein Bezug innert 365 Tagen möglich. Die Tickets werden per Post zugestellt.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen mit dem Tonhalle-Orchester Zürich.
Dankeschön-Angebot beendet
Dieses Dankeschön-Angebot ist nicht mehr verfügbar.
Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind alle ZVV-Abonnentinnen und -Abonnenten (NetzPass, BonusPass, 9-UhrPass, Z-Pass). Ausnahmen bilden Abos für Hunde sowie übertragbare Abos. Auch GA-Inhaber sind nicht teilnahmeberechtigt, da das GA ein Produkt des nationalen Direkten Verkehrs und kein ZVV-Abonnement ist.
Mitarbeitende des ZVV und der beteiligten Verkehrs- und Transportunternehmungen sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Über die Angebote wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Barauszahlung der Preise. Benachrichtigungen erfolgen schriftlich.
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