ZVV-Duo-Tageskarte

Der ZVV schenkt ZVV-Abonnentinnen und -Abonnenten eine ZVV-Duo-Tageskarte für die 2. Klasse, ideal für eine Wanderung zu zweit.

Mit der ZVV-Duo-Tageskarte haben Sie und eine Begleitperson freie Fahrt im gesamten ZVV-Gebiet. So macht eine Wanderung gleich doppelt Freude. Drei frühlingshafte Ausflugsziele haben wir für Sie herausgespickt:

  • Von Kempten zum Rosinli: Im wildromantischen Kemptner Tobel erwarten Sie imposante Wasserfälle und unberührte Natur. Entlang des Wanderweges locken zahlreiche Feuerstellen zum Verweilen und Bräteln.
  • Egelsee Bubikon: Der Egelsee liegt in einem Naturschutzgebiet. Auf dem Bubiker Landschaftspfad wandern Sie vom Seebad her durch das Moor und erfahren Spannendes zur Entstehung und Nutzung des Gebietes.
  • Rund um den Rheinfall: Der rund acht Kilometer lange Rundweg ab Dachsen führt durch weite Landschaften und entlang des Rheins am Schloss Laufen vorbei, über die Rheinbrücke und um den Rheinfall.

Weitere Wanderideen finden Sie unter www.zvv.ch/wandern.

Jetzt zugreifen!

Wir verschenken eine ZVV-Duo-Tageskarte für die 2. Klasse. Die ZVV-Duo-Tageskarte bietet am Kalendertag der Entwertung freie Fahrt im ZVV-Gebiet für Sie als Abonnentin oder Abonnent und für Ihre Begleitperson. Die Karte kann bis zum 31. Dezember 2023 an jedem beliebigen Tag eingelöst werden (Abo muss noch gültig sein). Sie wird auf Ihre Kundennummer ausgestellt und ist nicht übertragbar. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Pro Person gibt's eine ZVV-Duo-Tageskarte, so lange es hat. Damit möglichst viele ZVV-Abonnenten und -Abonnentinnen von den Angeboten profitieren können, ist pro Person nur ein Bezug innert 365 Tagen möglich. Die Karte wird per Post zugestellt.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen.

Dankeschön-Angebot beendet

Dieses Dankeschön-Angebot ist nicht mehr verfügbar.

Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind alle ZVV-Abonnentinnen und -Abonnenten (NetzPass, BonusPass, 9-UhrPass, Z-Pass). Ausnahmen bilden Abos für Hunde sowie übertragbare Abos. Auch GA-Inhaber sind nicht teilnahmeberechtigt, da das GA ein Produkt des nationalen Direkten Verkehrs und kein ZVV-Abonnement ist.

Mitarbeitende des ZVV und der beteiligten Verkehrs- und Transportunternehmungen sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Über die Angebote wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Barauszahlung der Preise. Benachrichtigungen erfolgen schriftlich.

Datenschutz: Der Schutz Ihrer Privatsphäre, die Vertraulichkeit und die Sicherheit Ihrer Daten und eine transparente Information über den Umgang damit haben beim Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) einen hohen Stellenwert. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.