Kann ich mein Monats- oder Jahresabonnement ZVV-NetzPass zurückgeben und erstatten lassen?

Ja, Sie können ZVV-Abonnemente zurückgeben und erstatten lassen. Die Rückgabe kann gebührenfrei in der ZVV-Ticket-App oder im ZVV-Ticketshop erfolgen. Sie ist aber auch an bedienten Verkaufsstellen oder telefonisch beim Kundendienst ZVV-Contact möglich, hierbei jedoch verbunden mit einer Rückgabegebühr respektive eines Selbstbehaltes CHF 10.–.

Abonnemente müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Erstattung vorgelegt werden.* Die Erstattung gemäss prozentualer Erstattungstabelle berechnet sich dann auf Basis der Anzahl Benützungstage, also an der Zeit zwischen dem 1. Gültigkeitstag und dem Rückgabetag.

Weitere Informationen sowie Angaben zur Ermittlung des Erstattungsbetrages und der entsprechenden Erhebung des Selbstbehaltes finden Sie im Verbundtarif.

Hinweis

* Frist

Nach einer gewissen Anzahl bereits benutzter Tage werden die Abonnemente nicht mehr erstattet. Jahresabonnemente werden bis zu einer Gültigkeitsdauer von 270 Tagen erstattet, beim Monatsabonnement sind es 7 Tage, beim 9-UhrPass Monat 4 Tage. Danach ist keine Erstattung mehr möglich.

Einzelbillette / Multikarten

Auch (nicht vollständig entwertete) Mehrfahrtenkarten und sogar nicht benutzte Einzelbillette können erstattet werden.