Zuschlag erhalten – was jetzt?
Wer im ZVV ohne gültiges Ticket kontrolliert wird, erhält einen Zuschlag. Das ist keine Busse und es gibt keinen Strafregistereintrag. Hier erfahren Sie, wie hoch die Gebühr ausfallen kann und welche Fristen zur Zahlung gelten. Falls Sie mit dem Zuschlag nicht einverstanden sind, finden Sie hier Ihre Handlungsmöglichkeiten und den weiteren Ablauf.
Sie haben Fragen nach einer Fahrausweiskontrolle im ZVV? Bei einem Zuschlag wenden Sie sich ans zuständige Backoffice. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auch auf Ihrem Kontrollbeleg.
Bei allgemeinen Fragen rund um den öV wenden Sie sich an ZVV-Contact. Zusätzlich stehen Ihnen die Richtlinien zum ZVV-Verbundtarif und die Tarifbestimmungen der Alliance SwissPass online zur Verfügung.
Falls Sie ohne gültiges Ticket kontrolliert werden, erhalten Sie vor Ort einen Zuschlag. Das Kontrollpersonal verfügt während der Kontrolle nicht über die Zeit und auch nicht über alle nötigen Informationen, um fundierte und gerechte Entscheide treffen zu können. Eine vertiefte Überprüfung des Einzelfalls kann aber immer im Nachgang beim zuständigen Backoffice verlangt werden. Dabei werden die persönlichen Umstände berücksichtigt. In begründeten Fällen kann der Zuschlag reduziert oder erlassen werden. Es besteht kein genereller Anspruch auf Kulanz.
Je nach Situation fällt die Gebühr unterschiedlich hoch aus. Hier finden Sie eine Übersicht.

Zahlungsfrist und Vorgehen
- Frist zur Bezahlung: innerhalb von 30 Tagen.
- Falls Sie mit dem Zuschlag nicht einverstanden sind, können Sie sich ans zuständige Backoffice wenden.
- Das Backoffice wird Ihren Einzelfall prüfen und entscheiden, ob ein Zuschlag angemessen ist und falls ja, in welcher Höhe. Die Höhe der Gebühren kann sich dadurch verringern, aber auch erhöhen.
- Sind Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden, können Sie sich an eine unabhängige Ombudsstelle wenden.
Wichtig: Keine Busse, kein Strafregistereintrag
Ein Zuschlag im öffentlichen Verkehr ist im rechtlichen Sinne keine Busse und hat auch keinen Straf-Charakter. Es ist eine zivilrechtliche Entschädigung für die verursachten Kosten für die Kontrolle. Ein Zuschlag gibt deshalb grundsätzlich auch keinen Eintrag im Strafregister. Das ist in der Regel erst bei wiederholtem absichtlichem oder betrügerischem Verhalten der Fall.
Der Zuschlag wird einzig im sogenannten «SynServ» erfasst. Das ist ein nicht-öffentliches Register, das im Auftrag der Branchenorganisation Alliance SwissPass betrieben wird. Es hat einzig den Zweck, dass wiederholte Verstösse gegen die Billettpflicht bei unterschiedlichen Transportunternehmen entdeckt werden können. Ausserhalb des öV entfaltet es keinerlei Wirkungen. Das heisst, weder Behörden noch Private haben Einsicht in das System. Nach zwei Jahren ohne weiteren Vorfall wird dieser Eintrag automatisch aus dem Register gelöscht.
Tipps: So sind Sie immer mit gültigem Ticket unterwegs
- E-Tickets frühzeitig kaufen bzw. rechtzeitig einchecken, am besten vor dem Einsteigen und bei unterirdischen Haltestellen bereits oberirdisch. So haben Sie Netz und Ihr Ticket ist sicher gültig.
- Nutzen Sie App-Funktionen wie Erinnerungen oder Auto-Check-out.
- Informieren Sie sich über die für Sie passenden Ticketarten: Tagespass, Multi-Tageskarte, Sparbillette etc.
- Behalten Sie das Ablaufdatum Ihres Abos im Blick.