Velo-Tickets & Velotransport

Auf zwei Rädern unterwegs: Selbstverständlich können Sie Ihr Velo in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise und lösen Sie ein zusätzliches Ticket.

Auf den meisten Linien im ZVV-Gebiet kann das Velo mitgenommen werden. Voraussetzung ist, dass es nicht verschmutzt ist und in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist. Eine Beförderungspflicht besteht jedoch nicht. 

Für das Velo lösen Sie ein ZVV-Velobillett oder eine Velo-Tageskarte. Für Velotransporte im Nahbereich ist das ZVV-Velobillett am günstigsten. Für längere Strecken lohnt sich eine Velo-Tageskarte.

Veloselbstverlad

    GültigkeitPreise für gewöhnliche Velos in CHF
ZVV-Velobillette (z.B. Einzelbillett, 24h-Ticket, 9-Uhr-Tagespass) Je nach Ticket 30. Min bis 24 Std. Ermässigte Preise 2. Klasse
Velo-Tageskarte Ausgabe- bzw. Entwertungstag 15.00
Velo Multi-Tageskarte (6 frei wählbare Tage) Entwertungstag 90.00
Velo-Pass 1 Jahr 260.00

Velobeförderung

In der S-Bahn: Die Doppelstocktriebzüge und Regio-Dosto der SBB, die Gelenktriebwagen der Thurbo AG und die FLIRT-Züge der SOB verfügen über spezielle Veloabstellplätze. Achten Sie auf das Velosymbol an den Türen.

Im Tram: Wenn Sie mit dem Velo im hintersten Teil des Tramwagens einsteigen, haben Sie in der Regel genügend Platz.

Im Bus: Benutzen Sie am besten die vorletzte Tür. Dort ist in der Regel genügend Platz, um ein Velo abzustellen. 

Einige Verkehrsunternehmen transportieren aus Platzgründen entweder grundsätzlich keine Velos oder nicht während der Stosszeiten (6–8 und 16–19 Uhr). Wo und wann Sie Ihr Velo im Zürcher Vekehrsverbund mitnehmen können, entnehmen Sie der folgenden Tabelle.

Übersicht Velobeförderung

Verkehrsunternehmen Bedingungen
ForchbahnVelobeförderung zugelassen
PostAuto AG

Innerhalb des Verbundgebietes werden Fahrräder befördert.

Weitere Informationen

SBBVelobeförderung zugelassen, ausgenommen in der S-Bahn von Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr
Regionalbahn Thurbo AGVelobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr (S26, S29, S30, S35, S41)
Stadtbus WinterthurDer Transport von Velos und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist nur möglich, wenn im Bus ausreichend Platz vorhanden ist. Bitte vermeiden Sie die Stosszeiten von 06.00 - 08.00 Uhr sowie von 16.00 - 19.00 Uhr.
SZU Sihltal Zürich Uetliberg Bahn

Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr.

Auf der Strecke zwischen Uitikon Waldegg und Uetliberg ist die Velomitnahme (auch in TranZBag) nicht zugelassen.

Weitere Informationen

SZU Auto (Zimmerberg)Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr
FelseneggbahnVelobeförderung möglich, wenn es die Platzverhältnisse erlauben
Verkehrsbetriebe Glattal VBGVelobeförderung zugelassen
Verkehrsbetriebe Zürich VBZVelobeförderung zugelassen
DolderbahnVelobeförderung zugelassen
PolybahnVelobeförderung zugelassen
Zürichsee und Oberland VZOVelobeförderung zugelassen
Zürichsee-Schifffahrt ZSGKeine Beförderungspflicht für Velos
ZVV-Nachtnetz alle S-Bahn- und BuslinienVelobeförderung zugelassen
ABF Autobus FreienbachVelobeförderung nicht möglich
BDWM Bremgarten - DietikonVelobeförderung zugelassen
BRER Bus Rapperswil/JonaVelobeförderung nicht möglich
BWS Richterswil - WollerauVelobeförderung zugelassen
FHM Fähre Horgen - MeilenVelobeförderung zugelassen
SGG Greifensee-SchifffahrtVelobeförderung zugelassen
SOB Schweizerische SüdostbahnVelobeförderung zugelassen

Hinweise

StosszeitenEinige Verkehrsunternehmen transportieren aus Platzgründen entweder grundsätzlich keine Velos oder nicht während der Stosszeiten (6–8 und 16–19 Uhr).
PlatzverhältnisseEine Beförderung von Fahrrädern erfolgt nur, wenn in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist (in der Regel ausserhalb der Stosszeiten).
SelbstverladSie müssen Ihr Velo selbst ein-, aus- und umladen.
SauberkeitVerschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und/oder das Fahrzeug besteht.
Ausserhalb des ZVVFür den Velotransport ausserhalb des Verbundgebietes sind Velobillette für die entsprechende Strecke zu lösen. Der Transport gilt dann für die auf dem Billett angegebene Strecke bzw. Zone.
Ermässigungen

Kinder unter 16 Jahren können ihr Velo gratis mitnehmen, wenn sie von einer Person ab 16 Jahren begleitet werden.

Kinder mit GA Kind oder GA Familia Kind können ihr Velo auch ohne Begleitung gratis mitnehmen.

Grosse Velos

Für ein Tandem oder generell für Spezialvelos (alle Velotypen, die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2 Meter sind, wie z.B. Lastenvelos, Liegevelos) benötigen Sie ein Velo-Einzelbillett, eine Velo-Tageskarte oder einen Velo-Pass.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen der Transportunternehmen, ob und unter welchen Bedingungen der Transport von Spezialvelos möglich ist.

Kleine Velos / (E-)Trottinettes

Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und werden kostenlos befördert.

(E-)Trottinettes werden kostenlos befördert, unabhängig davon, ob sie zusammenklappbar sind oder nicht, wenn das grösste Rad einen Durchmesser von 30 cm (max. 12 Zoll) oder weniger hat.

Wenn Ihr (E-)Trottinett zusammenklappbar ist, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie es zusammengeklappt unter dem Sitz oder in den Gepäckablagen/-nischen verstauen, damit mehr Platz für anderes Gepäck, Kinderwagen usw. zur Verfügung steht.