Velobeförderung

Einige Unternehmen befördern aus Platzgründen immer oder während der Hauptverkehrszeiten (6–8 und 16–19 Uhr) keine Velos.

Wo und wann Sie im Zürcher Vekehrsverbund Ihr Velo mitnehmen dürfen, entnehmen Sie der folgenden Tabelle.

Übersicht Velobeförderung

Übersicht der Verkehrsunternehmen im ZVV, in denen eine Velomitnahme möglich ist oder nicht.
Verkehrsunternehmen Bedingungen
Forchbahn Velobeförderung zugelassen
PostAuto AG Innerhalb des Verbundgebietes werden Fahrräder befördert.
Weitere Informationen
SBB Velobeförderung zugelassen, ausgenommen in der S-Bahn von Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr
Regionalbahn Thurbo AG Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr (S26, S29, S30, S35, S41)
Stadtbus Winterthur Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Samstag 6–8 und 16–19 Uhr
SZU Sihltal Zürich Uetliberg Bahn

Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr.

Auf der Strecke zwischen Uitikon Waldegg und Uetliberg ist die Velomitnahme (auch in TranZBag) nicht zugelassen.
Weitere Informationen

SZU Auto (Zimmerberg) Velobeförderung zugelassen, ausgenommen Montag bis Freitag 6–8 und 16–19 Uhr
Felseneggbahn Velobeförderung möglich, wenn es die Platzverhältnisse erlauben
Verkehrsbetriebe Glattal VBG Velobeförderung zugelassen
Verkehrsbetriebe Zürich VBZ Velobeförderung zugelassen
Dolderbahn Velobeförderung zugelassen
Polybahn Velobeförderung zugelassen
Zürichsee und Oberland VZO Velobeförderung zugelassen
Zürichsee-Schifffahrt ZSG Keine Beförderungspflicht für Velos
ZVV-Nachtnetz 
alle S-Bahn- und Buslinien
Velobeförderung zugelassen
ABF Autobus Freienbach Velobeförderung nicht möglich
BDWM Bremgarten - Dietikon Velobeförderung zugelassen
BRER Bus Rapperswil/Jona Velobeförderung nicht möglich
BWS Richterswil - Wollerau Velobeförderung zugelassen
FHM Fähre Horgen - Meilen Velobeförderung zugelassen
SGG Greifensee-Schifffahrt Velobeförderung zugelassen
SOB Schweizerische Südostbahn Velobeförderung zugelassen