ÖV-Ersatzfahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Finanzierung eines Pilotbetriebs
Ab 1. Januar 2024 müssen Menschen mit Behinderungen laut dem Behindertengleichstellungsgesetz den öffentlichen Verkehr (öV) selbstständig nutzen können. Im Kanton Zürich sind die Züge, Trams und Busse bereits heute praktisch vollständig niederflurig, allerdings gibt es noch zahlreiche Haltestellen, die kein hindernisfreies Ein- und Aussteigen zulassen. In diesen Fällen muss eine Ersatzlösung angeboten werden. Der Regierungsrat stimmt daher einem vierjährigen Pilotbetrieb eines Ersatzfahrdienstes zu.
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