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Gemeinsame Medienmiteilung BAV, SBB und ZVV vom 11. April 2024

Neue Zielvereinbarung für die Zürcher S-Bahn

Das Bundesamt für Verkehr (BAV), der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und Zürichs umliegende Kantone als Besteller haben mit der SBB eine neue Zielvereinbarung über den Betrieb der Zürcher S-Bahn abgeschlossen. Sie legt die Leistungsentwicklung, eine verbindliche Kostenentwicklung und qualitative Ziele für die Jahre 2024 bis 2030 fest und bringt somit mehr Planungssicherheit. Alle Beteiligten bekräftigen damit ihr langjähriges Engagement für ein starkes S-Bahn-System in der Grossregion Zürich.

Die Zürcher S-Bahn ist das unbestrittene Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Region. Sie sorgt für zuverlässige Verbindungen für täglich hunderttausende Fahrgäste in acht Kantonen. Sie ist zudem dank des dichten Fahrplanangebots ein unverzichtbarer Standortvorteil für den Wirtschaftsraum Zürich. Auch im Hinblick auf die verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Bundes und der Kantone kommt ihr in den nächsten Jahren eine noch bedeutendere Rolle als heute zu.

Um die Eckpfeiler der künftigen Entwicklung festzulegen, haben der Bund, der ZVV, die Kantone Aargau, Glarus, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Zug eine neue Zielvereinbarung mit der SBB für die Jahre 2024 bis 2030 abgeschlossen.

Produktivitätssteigerung und Qualitätssteuerung

Die neue Zielvereinbarung setzt den grundsätzlichen Umfang der von der SBB für die Zürcher S-Bahn zu erbringenden Leistungen bis 2030 fest. Dies schafft eine hohe Planungssicherheit für die Parteien. Gleichzeitig werden auch die Kosten und deren Entwicklung verbindlich festgelegt. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die SBB ihre Produktivität auf den steuerbaren Kosten über die nächsten sechs Jahre (2025 – 2030) kumuliert um 4,7 Prozent steigert – dies selbstverständlich ohne Leistungsabbau beim Verkehrsangebot. Diese Produktivitätssteigerung führt zu einer finanziellen Entlastung von Bund und Kantonen als Besteller.
 
Wieder in den Fokus rückt zudem die Qualitätssteuerung. Nachdem während der aussergewöhnlichen Pandemiejahre keine Bonus-Malus-Abmachung galt, umfasst die neue Zielvereinbarung nun wieder das bewährte Bonus-Malus-System im Zürcher Verkehrsverbund ZVV. Dieses setzt Mindeststandards bei verschiedenen Qualitätsaspekten wie Pünktlichkeit oder Sauberkeit. Übertrifft die SBB die vereinbarten Werte, wird ein Bonus ausbezahlt. Erreicht die SBB die Werte nicht, ist ein Malus geschuldet.

Weiter gemeinsam vorwärts

Die Besteller und auch die SBB bekräftigen mit dieser Zielvereinbarung ihr klares Bekenntnis zum Erfolgsmodell Zürcher S-Bahn. Sie steht in einer langen Tradition von Vereinbarungen, bei welchen stets die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Vordergrund stand und das Optimum für alle Beteiligten und ihre unterschiedlichen Interessen erreicht werden soll. Durch die mit der Zielvereinbarung für alle Parteien geschaffene Planungssicherheit können sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen getroffen werden, die dem System, seiner Qualität und somit letztlich den Fahrgästen zugutekommen. Dies ist vor allem wichtig im Hinblick auf die ambitionierten verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Bundes und der Kantone, die alle eine Steigerung des öV-Anteils am Modalsplit vorsehen. Eine zuverlässige, sichere und auch finanziell tragbare Zürcher S-Bahn leistet hierfür wie bereits in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag.

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