Ticket-Kontrolle

Was passiert bei einer Ticket-Kontrolle?
Hier finden Sie alle Informationen zu den Ticket-Kontrollen im ZVV.

Allgemeine Tipps

  • Lösen Sie Ihr Ticket über das Handy?
    Dann lösen Sie es immer vor dem Einsteigen.
  • Nutzen Sie eine Mehrfahrten-Karte aus Papier?
    Entwerten Sie die Karte immer vor dem Einsteigen.
  • Manchmal gibt es bei der Haltestelle keinen Entwerter.
    Dann entwerten Sie die Karte sofort nach dem Einsteigen im Fahrzeug.
  • Haben Sie Fragen zur Ticket-Kontrolle?
    Kontaktieren Sie das zuständige Backoffice.
    Hier finden Sie eine Liste mit den Kontaktdaten:
    Backoffices im Zürcher Verkehrsverbund

Für den öffentlichen Verkehr (öV) müssen Sie ein gültiges Ticket kaufen.
Mit dem Geld aus Ticket-Verkäufen wird der öV mitfinanziert.
Das gilt auch für das ZVV-Gebiet.

Vor dem Einsteigen gibt es keine Ticket-Kontrolle.
Sie werden manchmal während der Fahrt kontrolliert.

Deshalb müssen Sie vor dem Einsteigen ein gültiges Ticket kaufen.
Das ist Ihre Verantwortung als Fahrgast.

Manchmal gibt es während der Fahrt eine Ticket-Kontrolle.
So kann der ZVV sichergehen, dass die Leute ein Ticket kaufen.
Reisende ohne gültiges Ticket bezahlen bei der Kontrolle einen Zuschlag.

Das Kontroll-Personal bittet Sie und alle anderen Fahrgäste:
Sie sollen Ihr Ticket oder Ihr Abonnement zeigen.
Die Personen tragen manchmal eine Uniform.
Manchmal aber auch Zivil-Kleidung.
Sie tragen immer einen Ausweis des Verkehrs-Unternehmens.

Wenn Sie ein gültiges Ticket oder Abonnement zeigen,
ist Ihre Kontrolle zu Ende.

Sie haben Ihr Abo nicht dabei?
Oder Sie haben Ihr E-Ticket oder Abo auf Ihrem Handy,
aber der Akku ist leer?

Dann schreibt das Kontroll-Personal Ihre Personalien auf.
Das heisst: Name, Adresse und Geburtsdatum.
Danach müssen Sie innerhalb von 10 Tagen
ein gültiges E-Ticket oder Abo am Schalter zeigen.
Und Sie müssen eine Bearbeitungs-Gebühr von 5 Franken bezahlen.

Wenn Sie kein gültiges Ticket zeigen können,
müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Sie bekommen eine Rechnung mit der Post oder via E-Mail.

Die Quittung der Kontrolle gilt während 1 Stunde
in allen ZVV-Zonen als Ticket.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Zuschläge:
Gebühren-Regelung bei Kontrollen im ZVV

Wenn Sie ohne gültiges Ticket reisen,
müssen Sie den vollen Zuschlag bezahlen.
Wenn Sie mit einem falschen Ticket reisen,
müssen Sie vielleicht nur einen geringeren Zuschlag bezahlen.

Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren 3 Mal ohne gültiges Ticket reisen,
gibt es eine Strafanzeige bei der Polizei.

Sie können das zuständige Backoffice kontaktieren.
Die Mitarbeitenden dort können Ihren Fall in Ruhe prüfen.
Das Kontroll-Personal im öV kann das normalerweise nicht.
Es hat dafür keine Zeit und keine Hilfsmittel.

Sie finden hier eine Liste mit den Websites und Telefonnummern:
Backoffices im Zürcher Verkehrsverbund
Sie finden die richtige Adresse auch auf dem Beleg für den Zuschlag.

Sind Sie mit der Antwort des Backoffice auch nicht einverstanden?
Dann können Sie die Ombudsstelle des Kantons Zürich kontaktieren.

Das ist der Kontakt:
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Jürg Trachsel
Forchstrasse 59
Postfach
8090 Zürich
E-Mail: ombudsstelle@ombudsstelle.zh.ch