Allgemeine Geschäftsbedingungen der Funktion Check-in-Check-out (CICO)

Nachfolgend finden Sie die AGB der Funktion Check-in / Check-out (CICO) in der App des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV).

I. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten speziell für die Nutzung der CICO-Funktion und den Erwerb von elektronischen Fahrausweisen durch die Fairtiq AG im Auftrag des ZVV.

II. Funktionsweise

Die CICO-Funktion ermöglicht den Erwerb von elektronischen Fahrtberechtigungen durch einen vom Kunden zu tätigenden Check-in-Vorgang vor dem Einsteigen ins Transportmittel und einen Check-out-Vorgang nach dem Verlassen des Transportmittels.

Die CICO-Funktion kann für eigene Fahrten und bis zu acht Mitreisende eingesetzt werden. Für Hunde oder Velos können ebenfalls Fahrausweise erworben werden. Die Fahrausweise können nicht übertragen und bzw. auf ein anderes Smartphone weitergeleitet werden.

Die Fahrtberechtigung bei der Nutzung der CICO-Funktion ist immer ab dem Zeitpunkt des Check-in-Vorgangs gültig. Die Gültigkeit der Fahrtberechtigung endet mit dem Check-out-Vorgang.

Der Fahrpreis wird auf Basis der Check-in- und Check-out-Daten, der erhobenen Reisedaten (Geolokalisierung) und der jeweils relevanten Tarifbestimmungen der Verbünde bzw. des Nationalen Direkten Verkehrs Schweiz und unter Berücksichtigung der vom Kunden gewählten Klasse sowie der Abonnemente (exkl. Lokalnetzabos des ZVV), die auf seinem persönlichen SwissPass referenziert sind, berechnet.

Pro Kalendertag können beliebig viele Fahrten mit der CICO-Funktion gemacht werden.

Bei der Berechnung des Fahrpreises für alle an einem Kalendertag getätigten Fahrten werden die insgesamt günstigsten Ticketkombinationen verwendet, sofern dies gemäss den für die Fahrt geltenden Tarifbestimmungen möglich ist. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass der Kunde sämtliche dieser Fahrten mit denselben Login-Daten durchführt.

Der berechnete Fahrpreis für alle an einem Kalendertag getätigten Reisen wird jeweils nach Betriebsschluss definitiv abgerechnet und dem Kunden direkt auf das in der App erfasste Zahlungsmittel belastet.

Für die Preisauskunft vor oder während der Fahrt stehen die klassischen Auskunftsmedien (direkt in der ZVV-App, auf der ZVV-Webseite, an den Ticketautomaten oder auch auf Kanälen anderer Transportunternehmen) zur Verfügung. Wird die Fahrt nicht gemäss der Abfrage durchgeführt, können sich Preisunterschiede zum angezeigten Fahrpreis ergeben.

III. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Mit der CICO-Funktion werden schweizweit Verbundtickets und Tickets für verbundübergreifende Fahrten sowie für den Nationalen Direkten Verkehr Schweiz verkauft. Berücksichtigt werden jeweils die durch die jeweiligen Tarifeigner für die CICO-Funktion freigegebenen Sortimente. Sparbillette sind kontingentiert und nur im Vorverkauf erhältlich. Sie gehören daher nicht zum CICO-Angebot.

Die Transportverträge für alle mit der CICO-Funktion getätigten Fahrten kommen jeweils zwischen dem Kunden und denjenigen Transportunternehmen zustande, die die konkrete Beförderungsleistung erbringen.

IV. Tarifarische Grundlagen

A) Allgemeine Bestimmungen

Für den Erwerb von elektronischen Fahrausweisen über die CICO-Funktion sowie für die Beförderung der Nutzer gelten die Tarifbestimmungen der Verbünde und Transportunternehmen, die im Geltungsbereich gem. Ziff. III. tätig sind, in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich der darin angeführten Tarif- und anderen Bestimmungen, sofern nicht anders durch die vorliegenden AGB geregelt.

Überdies gilt der „Allgemeine Personentarif T600“ der Schweizerischen Transportunternehmen.

Die Tarifinformationen und -bestimmungen der beteiligten Verbünde und Transportunternehmen innerhalb des Geltungsbereichs können direkt bei ebendiesen Anbietern konsultiert werden (z.B. online oder an den während den Öffnungszeiten an den bedienten Verkaufsstellen).

Bezüglich Reisen in der 1. Klasse gilt:

  • Falls ein Abo der 2. Klasse hinterlegt ist oder in einer Zone bereits in der 2. Klasse gereist wurde und sich (direkt im Anschluss) ein Nutzer neu in der 1. Klasse eincheckt, so wird ihm für die (abonnierten) Zonen ein Klassenwechsel verrechnet.
  • Bei der Abrechnung wird automatisch berücksichtigt, wenn in einem Verkehrsmittel (Tram / Bus) keine 1. Klasse verfügbar ist. In diesem Fall wird ein Ticket der 2. Klasse verrechnet, auch wenn beim Check-in die 1. Klasse gewählt wurde.

B) Besondere Bestimmungen im ZVV

Im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbundes gelten spezifisch für die CICO-Funktion folgende besondere Bestimmungen in Abweichung zum offiziellen ZVV-Tarif:

  • Für Reisen, die über die Gültigkeitsdauer eines Einzeltickets hinausgehen, wird abgestimmt auf das definierte Abrechnungszeitfenster eine Tageskarte bzw. ein Anschlussticket mit der Gültigkeit eines Kalendertags verrechnet. Diese Tickets sind aufgrund der eingeschränkten zeitlichen Gültigkeit 10% günstiger als die bestehende 24-Stunden-Tageskarte bzw. das Anschlussticket für 24 Stunden gemäss ZVV-Tarif (T651.8).
  • Bei der Verrechnung eines ZVV-9-Uhr-Passes ist für die Festlegung des Reisestarts immer der Soll-Fahrplan relevant. Reisen, die in einem Verkehrsmittel mit fahrplanmässiger Abfahrt vor 9 Uhr beginnen, können aus technischen Gründen nicht für den 9-Uhr-Pass berücksichtigt werden, auch wenn die effektive (d.h. verspätete) Abfahrt nach 9 Uhr erfolgt. Der Nutzer kann in einem solchen Fall beim Kundendienst (Ziff. XI) eine nachträgliche Prüfung und ggf. Rückerstattung beantragen.
  • Ist die Fahrt mit einem bis zu zwei Stunden gültigen Verbundfahrausweis auf direktem und ununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt mit einem konventionellen Fahrausweis bis zum Reiseziel fortgesetzt werden (d.h. kein Zuschlag im Falle einer Kontrolle; Ziff. 3.97 des ZVV-Tarifs 651.8). Die CICO-Funktion wird hingegen in diesen Fällen automatisch eine Tageskarte verrechnen, da das System nicht erkennt, dass eine Verbindung fahrplanmässig nicht innerhalb der zwei Stunden möglich ist. Der Nutzer kann in einem solchen Fall beim Kundendienst (Ziff. XI) eine nachträgliche Prüfung und ggf. Rückerstattung beantragen.

Des Weiteren werden im Rahmen der CICO-Funktion die Haustarife der Polybahn, der Zürichsee-Fähre Meilen-Horgen und der Schifffahrts-Genossenschaft Greifensee nicht berücksichtigt. In diesen Fällen wird der normale ZVV-Zonentarif verrechnet, der dort auch anerkannt wird.

V. Nutzungsbedingungen

A) Voraussetzungen für den Kauf

Um eine elektronische Fahrtberechtigung kaufen bzw. die CICO-Funktion nutzen zu können, muss der Kunde folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Er muss im Besitz eines gültigen Zahlungsmittels mit ausreichender Deckung sein.
  2. Er muss die Applikation heruntergeladen und auf seinem Mobiltelefon installiert haben.
  3. Er muss über ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit dem Betriebssystem Android (Google) ohne «Rooting» oder iOS (Apple) ohne «Jailbreak» und eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte verfügen, die den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert.
  4. Er muss zudem ab dem Check-in-Vorgang und mindestens bis zum Check-out-Vorgang die Ortungsdienste (hohe Genauigkeit) seines Mobiltelefons aktiviert haben Bei iPhones ist es aus technischen Gründen erforderlich, die Berechtigung der Standortdienste auf «immer» zu setzen. Die Aktivierung des Stromsparmodus ist nicht erlaubt, da dies die Präzision der Ortung negativ beeinflussen kann.
  5. Er muss den Zugriff der Applikation auf die im Mobiltelefon verbauten Bewegungssensoren aktiviert haben und der Applikation das Senden von Mitteilungen durch die Applikation erlauben (Push-Notifikationen).
  6. Er muss für eine funktionsfähige Datenverbindung während den Check-in- und Check-out-Vorgängen sowie während der ganzen Fahrt sorgen und eine ausreichende Akkuleistung für die gesamte Dauer der Fahrt garantieren. Check-in- und Check-out-Vorgänge sind nicht möglich ohne Datenverbindung.
  7. Sofern der Check-in-Vorgang aufgrund fehlender Datenverbindung oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich ist, muss der Kunde eine Fahrkarte über einen alternativen Verkaufskanal kaufen.
  8. Die Deaktivierung des Mobiltelefons, der Ortungsdienste, des Zugriffs der Applikation darauf und die Aktivierung des Flugmodus im eingecheckten Modus sind nicht erlaubt und können zur Ungültigkeit der Fahrkarte führen.

Der ZVV und Fairtiq behalten sich das Recht vor, einzelne Mobiltelefon-Modelle von der Nutzung auszuschliessen, wenn aufgrund der technischen Voraussetzung des Mobiltelefons die Funktionalität der Reiseerfassung nicht ausreichend gegeben ist.

Der ZVV sowie Fairtiq übernehmen keine Haftung für die durch die Nutzung der Applikation allenfalls entstehenden Kosten der Mobilfunkverbindung.

B) Check-in und Check-out

Im Gegensatz zu herkömmlichen Tickets funktioniert die CICO-Funktion nach dem Prinzip von Check-in und Check-out. Mit dem Aktivieren des entsprechenden Schalters in der Applikation (Check-in-Vorgang) wird die Standorterfassung aktiviert und die Fahrkarte wird gültig. Die Applikation zeichnet anschliessend den Fahrweg auf. Nach dem Deaktivieren des Schalters in der Applikation (Check-out-Vorgang) berechnet die Applikation die gefahrene Strecke und den entsprechenden Fahrpreis und veranlasst die Belastung des entsprechenden Betrags beim hinterlegten Zahlungsmittel. Zur Standortbestimmung nutzt die Applikation die in Mobiltelefonen verbauten Sensoren und die darauf installierte Software. Damit diese korrekt funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Applikation auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und WLAN aktiviert) zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der Applikation nach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Diese muss aktiviert bleiben und darf nicht unterbrochen werden (z.B. durch das Einschalten des Energie-Sparmodus), solange der Check-out-Vorgang nicht abgeschlossen ist.

Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte beginnt mit dem Abschluss des Check-in-Vorgangs und endet mit dem Abschluss des Check-out-Vorgangs. Das Ende der Reise ist durch den Check-out-Vorgang zu bestätigen. Sofern es während der Fahrt (nach dem Check-in) aus technischen Gründen zu einem Abbruch der Mobilfunkverbindung kommt oder die Applikation nicht mehr funktionsfähig ist (z.B. Akku leer, Systemabsturz, Gebiet ohne Mobilfunkverbindung, Deaktivierung der Ortungsdienste), erfolgt nach 15 Minuten ein automatischer Check-out und die Fahrtberechtigung verliert ihre Gültigkeit. Sofern innerhalb der 15 Minuten die Mobilfunkverbindung wieder hergestellt werden kann bzw. die CICO-Funktion wieder funktionsfähig ist (z.B. durch Neustart des Systems), bleibt die Fahrtberechtigung solange gültig, bis der Kunde den Check-Out-Vorgang durchgeführt hat.

Die Erfassung der Aktivitäts- und Standortdaten endet einige Minuten nach Abschluss des Check-out-Vorgangs. Die zeitverzögerte Beendigung der Aktivitäts- und Standortdatenerfassung dient der kontinuierlichen Verbesserung der Checkout-Warnung und damit der Optimierung der von Fairtiq für den Kunden erbrachten Leistungen. Die nach Abschluss des Checkouts erhobenen Ortungsdaten werden von Fairtiq nur in anonymisierter Form ausgewertet. Die bei der Anmeldung aktivierten Ortungsdienste des Mobiltelefons müssen zwischen Check-in und Check-out durchgehend aktiviert bleiben.

Der Kunde muss unmittelbar vor dem Einsteigen in das Verkehrsmittel an der Haltestelle/am Bahnhof den Check-in-Vorgang über die Applikation auf seinem Mobiltelefon durchführen. Der Check-in-Vorgang muss vom Kunden vor dem Einsteigen in das Verkehrsmittel abgeschlossen werden. Er muss sich vergewissern, dass die gewählte Klasse mit der in der Applikation konfigurierten Einstellung übereinstimmt. Check-in-Vorgänge zum Erwerb einer elektronischen Fahrtberechtigung, die nach dem Einstieg des Kunden in das Verkehrsmittel durchgeführt werden, sind ungültig. Die entsprechende elektronische Fahrtberechtigung ist in diesem Fall bei einer Kontrolle ebenfalls ungültig und der Kunde gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.

Beim Check-in muss bei schwacher Netzleistung (z.B. EDGE, E, GPRS) eine zusätzliche Zeit für den Kaufvorgang einkalkuliert werden.

Ein erfolgreich durchgeführter Check-in-Vorgang und damit die Gültigkeit der Fahrtberechtigung wird von der Applikation auf dem Display des Mobiltelefons entsprechend bestätigt.

Ist der Check-in aus technischen Gründen nicht möglich, erscheint auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde einen gültigen Fahrausweis über einen anderen Vertriebsweg erwerben, ansonsten gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.

Unmittelbar nach Beendigung der Fahrt und nach Verlassen des Verkehrsmittels hat der Kunde an der Haltestelle/dem Bahnhof den Check-out-Vorgang durchzuführen. Die Gültigkeit der Fahrtberechtigung endet mit dem Abschluss des Aussteigevorgangs. Muss der Kunde für die Weiterfahrt umsteigen, ist beim Umsteigen kein Check-in erforderlich, sofern beide Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des Generalabonnements (GA-Perimeter) erfolgen. Der Check-in ist erst nach Abschluss der gesamten Reise innerhalb des GA-Perimeters erforderlich. Der Kunde ist für die rechtzeitige Durchführung des Checkouts selbst verantwortlich. Fairtiq bzw. der ZVV übernehmen keine Haftung für Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er den Check-Out nicht rechtzeitig vornimmt.

Stellt die Applikation über die im Mobiltelefon integrierte Sensorik fest, dass der Kunde vermutlich nicht mehr unterwegs ist und hat der Kunde den Check-out-Vorgang noch nicht durchgeführt, meldet die Anwendung dies über eine Warnung auf dem Mobiltelefon und weist den Kunden darauf hin, dass er möglicherweise den Check-out-Vorgang vergessen hat. Voraussetzung für die Anzeige der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zugelassen hat. Der Auscheckvorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Wenn die Check-out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden, den Check-out-Vorgang rechtzeitig durchzuführen.

Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Checkout durchgeführt werden, so hat sich der Kunde unverzüglich unter Angabe der Reiseroute, des Ortes und der Zeit des Fahrtendes sowie der Nummer der Reise an den Kundendienst des ZVV (ZVV-Contact) zu wenden. Dies gilt auch für allfällige Reklamationen.

C)     Smart Stop

Die Funktion «Smart Stop» ermöglicht es, den Check-out-Vorgang unter gewissen Voraussetzungen automatisch durch die Applikation durchführen zu lassen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Funktion in der Applikation zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.

Der Kunde erhält eine Benachrichtigung auf das Mobiltelefon, sobald die Applikation erkennt, dass die Reise im öffentlichen Verkehr (ÖV) beendet wurde. Ein Klick auf die Benachrichtigung öffnet einen Timer, der die verbleibende Zeit bis zum automatischen Check-out-Vorgang anzeigt. Sofern der Kunde plant, weitere Reisen mit dem ÖV zu machen, kann er den Timer manuell mittels Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der Benachrichtigung unterbrechen. Die Erfassung der Reise wird in diesem Fall entsprechend fortgeführt. Sofern der Timer nicht manuell unterbrochen wird, wird mit Ablauf des Timers automatisch der Check-out-Vorgang initiiert. Die Gültigkeit der Fahrkarte verfällt dadurch. Voraussetzung für die Nutzung von Smart Stop ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt und eine Datenverbindung besteht.

Der Check-out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern der Kunde Smart Stop aktiviert hat, trägt er die Verantwortung, rechtzeitig den Timer zu unterbrechen und damit sicherzustellen, dass die Fahrkarte ihre Gültigkeit behält, sofern er seine Reise im ÖV nicht beendet hat.

D)     Kontrolle

Alle elektronischen Fahrtberechtigungen werden elektronisch und zentral von Fairtiq registriert. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie der Fahrkarte auf seinem Mobiltelefon. Der Kunde ist nicht befugt, die elektronische Kopie der Fahrkarte vor dem Fahrtende zu löschen. Er darf sie ebenfalls nicht übertragen oder an ein anderes Mobiltelefon übermitteln.

E) Missbrauch oder Fälschung

Bei Missbrauch oder Fälschung gelten die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Tarifs. Zudem behält sich der ZVV das Recht vor, Kundinnen und Kunden bei Missbrauchsverdacht von der Nutzung der CICO-Funktion auszuschliessen, wenn sie ihr missbräuchliches Verhalten trotz entsprechender Aufforderung und Verwarnung nicht einstellen. Der Ausschluss erfolgt systemweit, d.h. für alle Domains, welche die Fairtiq-Applikation nutzen.

Bei Unklarheiten oder Einwänden im Zusammenhang mit einer Sperrung oder einer erhaltenen Verwarnung wegen missbräuchlichen Verhaltens können Sie sich direkt an die Betrugsabteilung von Fairtiq (fraud@fairtiq.com) oder an den Kundendienst ZVV-Contact (contact@zvv.ch) wenden.

F) Abrechnung

Das relevante Zeitfenster für die Abrechnung der über die CICO-Funktion durchgeführten Fahrten ist jeweils der Kalendertag bis Betriebsschluss. Die Abrechnung erfolgt jeweils um 05:00 Uhr des Folgetages.

Der ZVV und Fairtiq müssen in der Lage sein, noch nicht bezahlte Fahrten aus der Vergangenheit mit dem vom Kunden angegebenen Zahlungsmittel zu belasten. Ist es dem ZVV und Fairtiq nicht möglich, vergangene Fahrten zu belasten, wird die Nutzung der CICO-Funktion für den Kunden gesperrt. Die Sperrung kann nur durch eine erfolgreiche Belastung der vergangenen Fahrten mit einem gültigen Zahlungsmittel aufgehoben werden.

G) Änderung, Umtausch und Erstattungen

Über die Applikation erworbene elektronische Fahrausweise können weder geändert noch umgetauscht werden.

Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass ihm über die Applikation eine falsche Strecke oder ein falscher Tarif verrechnet wurde, so hat er dies innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum dem Kundendienst des ZVV zu melden. Stellt dieser fest, dass dem Kunden unverschuldet und zu Unrecht ein falscher Tarif in Rechnung gestellt wurde, wird ihm die Differenz zum korrekten Tarif nach Rechnungsstellung zurückerstattet. Der ZVV ist nicht verpflichtet, den Fahrpreis ganz oder teilweise zurückzuerstatten, wenn der Kunde den Check-out nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt.

VI. Haftung

Die Nutzung der CICO-Funktion erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Kunden. Insbesondere hat der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Mobiltelefon vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.

Jegliche Haftung von Fairtiq bzw. des ZVV für den Inhalt, die Funktionalität und die Nutzung der Applikation, einschliesslich der Haftung für Schadprogramme (Malware), ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

Ist die Nutzung der Applikation bzw. der Bezug eines elektronischen Fahrausweises aus technischen Gründen nicht möglich, lehnen Fairtiq bzw. der ZVV jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab. Die fehlende Funktionsfähigkeit der Applikation berechtigt den Kunden in keiner Weise, eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis anzutreten.

VII. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Zürcher Verkehrsverbundes, einsehbar unter www.zvv.ch/datenschutz.

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zur Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Funktion ZVV aufgeführt.

A) Bearbeitete Daten

Allgemeine Angaben zum Kunden (Kundendaten):

• Name, Vorname und Geburtsdatum

• Mobilnummer und E-Mail-Adresse

• Geräteinformationen (Marke / Modell, Betriebssystem, Netzbetreiber, Batteriestand sowie WiFi und Beacon-Signale)

• Angaben zu vorhandenen Abos

• User-ID und IP-Adresse

Reisedaten:

• Standortdaten und Bewegungsdaten, deren Erfassung kurz vor dem Check-in (sobald die App im Vordergrund ist) beginnt und einige Minuten nach Abschluss des Check-out endet

• Routen- und Preisinformationen, die aufgrund der erhobenen Standort- und Bewegungsdaten sowie der Fahrmöglichkeiten (Soll-Fahrplan) ermittelt werden

Kaufdaten:

• Strecke / Zone, Datum / Zeit

• Produkt und Preis inkl. Klassenangabe (1. oder 2. Klasse)

B) Verarbeitungszwecke und -modalitäten

Die vom Nutzer an Fairtiq übermittelten Personen- und Reisedaten werden von Fairtiq ausschliesslich für die Ausgabe von elektronischen Fahrtberechtigungen, insbesondere für den Kauf und die Abwicklung, die Ermittlung und Abrechnung der massgeblichen Fahrten, die Kundenbetreuung sowie zur Missbrauchsbekämpfung bzw. zur Ermittlung unrechtmässig erlangter Fahrtberechtigungen verarbeitet.

Die anonymisierten Reisedaten werden zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots und -Tarifs, zur Optimierung und Weiterentwicklung der Anwendung und der damit verbundenen Dienste sowie für statistische Auswertungen verwendet.

C) Datenspeicherung

Kundendaten werden bei Fairtiq grundsätzlich 12 Monate gespeichert und danach gelöscht. Reise- und Kaufdaten werden zum Zwecke der Kundenbetreuung für 12 Monate nach Abschluss der Reise gespeichert. Danach werden diese Daten anonymisiert, so dass keine Rückschlüsse auf den Kunden mehr möglich sind.

In Missbrauchsfällen (vgl. Ziff. V Bst. E) werden sämtliche Daten der gesperrten Kundinnen und Kunden während 24 Monaten seit der letzten Fahrt aufbewahrt. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert.

D) Datenauskunft

Der Kunde kann Einsicht in seine detaillierten Reisedaten verlangen. Dazu ist beim Kundendienst des ZVV per E-Mail an contact@zvv.ch oder per Post an ZVV-Contact, Postfach, 8040 Zürich, ein entsprechendes Gesuch zusammen mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises einzureichen.

E) Datenlöschung

Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung seiner Reise- und weiteren Personendaten zu verlangen, sofern er nicht wegen missbräuchlichen Verhaltens von der Nutzung der Funktionalität ausgeschlossen wurde und der ZVV die Daten nicht zur Wahrung seiner Rechte benötigt.

Mit dem entsprechenden Löschungsantrag verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Recht, Kundendienstleistungen in Anspruch zu nehmen und seine Fahrten zu reklamieren.

VIII. Lizenz

Alle Rechte an der Applikation stehen im Verhältnis zum Kunden dem ZVV und Fairtiq zu.

Mit der Registrierung des Kunden in der ZVV-Applikation räumt Fairtiq dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der ZVV-Applikation für die bestimmungsgemässe Nutzung der angebotenen Funktionen ein. Es ist nicht gestattet, Kopien anzufertigen oder Unterlizenzen zu vergeben oder sonstige Rechte an der Applikation in irgendeiner Weise an Dritte zu übertragen. Weder der Inhalt der Funktion noch das ihr zugrunde liegende Material, das Teil oder Bestandteil des Inhalts ist, darf verändert, verfälscht, angepasst, zerlegt oder korrigiert werden.

IX. Kündigung

Der ZVV und Fairtiq sind jederzeit berechtigt, den Lizenzvertrag mit dem Kunden zu kündigen und den Dienst vom Markt zu nehmen. Insbesondere behalten sich der ZVV und Fairtiq das Recht vor, einzelne Kunden in begründeten Fällen von der Nutzung auszuschliessen.

Ein Ausschluss von der Nutzung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und wird dem Kunden elektronisch mitgeteilt. Eine Informationspflicht des ZVV gegenüber dem Kunden besteht nicht.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem ZVV und dem Kunden ist Zürich ZH.

XI. Fragen und Support

Bei Fragen zur CICO-Funktion wenden Sie sich bitte an den Kundendienst des ZVV (ZVV-Contact: 0800 988 988 / contact@zvv.ch).

XII. Download der AGB

Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann unter www.zvv.ch/check-in eingesehen werden. Die AGB können von dort heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

Gültig ab März 2026