5 Gepäck, Kinderwagen, Velos und Behindertenfahrzeuge
Hier finden Sie Informationen zum Reisen mit Gepäck, Kinderwagen, Fahrräden und Behindertenfahrzeuge im ZVV aus dem Verbundtarifes (Tarif 651.8).
5.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle
5.0.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 6.
5.1 Aufgegebenes Reisegepäck
5.1.1 Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behinderten-Rollstühle durch Bahnpersonal gelten die Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens.
5.2 Selbstverlad von Fahrrädern
5.2.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 7.
5.2.2 Abweichungen zum T600, Ziffer 1.1 Geltungsbereich Velo-Selbstverlad:
FHM Fähre Horgen – Meilen | Für interne Velotransporte gilt ein FHM-Preis |
LAF Adliswil – Felsenegg | Velobeförderung zugelassen |
PBZ Polybahn Zürich | Für interne Velotransporte wird der Preis gemäss Ziffer 4.6.1 erhoben |
SGG Greifensee-Schifffahrt | Velobeförderung zugelassen, für interne Velotransporte gilt ein SGG-Preis |
SZU Uetlibergbahn S10 | Keine Velomitnahme auf der Strecke Uitikon Waldegg – Uetliberg zulässig |