ZVV, Schiffahrt Zürichsee

5 Gepäck, Kinderwagen, Velos und Behindertenfahrzeuge

Hier finden Sie Informationen zum Reisen mit Gepäck, Kinderwagen, Fahrräden und Behindertenfahrzeuge im ZVV aus dem Verbundtarifes (Tarif 651.8).

5.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle

5.0.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 6.

5.1 Aufgegebenes Reisegepäck

5.1.1 Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behinderten-Rollstühle durch Bahnpersonal gelten die Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens.

5.2 Selbstverlad von Fahrrädern

5.2.1 Es gelten die Bestimmungen gemäss T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Kapitel 7.

5.2.2 Abweichungen zum T600, Ziffer 1.1 Geltungsbereich Velo-Selbstverlad:

FHM 
Fähre Horgen – Meilen
Für interne Velotransporte gilt ein FHM-Preis
LAF
Adliswil – Felsenegg
Velobeförderung zugelassen
PBZ
Polybahn Zürich
Für interne Velotransporte wird der Preis gemäss Ziffer 4.6.1 erhoben
SGG
Greifensee-Schifffahrt
Velobeförderung zugelassen, für interne Velotransporte gilt ein SGG-Preis
SZU
Uetlibergbahn S10
Keine Velomitnahme auf der Strecke Uitikon Waldegg – Uetliberg zulässig