Verbundfahrplan 2027/28 – Elektronische Rekursauflage

Der Verkehrsrat hat am 9. Juli 2026 die Angebotsänderungen für die Fahrplanjahre 2027 und 2028 beschlossen. Die Unterlagen zur Rekursauflage werden in elektronischer Form in diesem passwortgeschützten Bereich bereitgestellt.  

Die Zürcher Gemeinden haben die Zugangsdaten zusammen mit der Rechtsmittelbelehrung per Einschreiben erhalten. Interessierten Kreisen mit berechtigtem Interesse wurde ebenfalls Zugang zur Online-Datenablage gewährt.  

Login

Hinweis zu den Zugangsdaten: Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das im Schreiben zum Verbundfahrplan 2027/28 mitgeteilte Passwort. Benutzername und Passwort sind in Kleinbuchstaben einzugeben.

Hinweise zum Verbundfahrplan

Im Verbundfahrplan 2027/28 sind nur die Fahrpläne der Linien enthalten, für die Änderungen vorgesehen sind, sowie die Fahrpläne neuer Linien. Linien, deren Fahrplan gegenüber 2026 unverändert bleibt, sind nicht Bestandteil der Rekursauflage.  

Die elektronische Fassung gliedert sich in S-Bahn, Bergbahnen und Schiff, Tram und Bus sowie das Nachtnetz ZVV.  

Rechtsmittel

Zürcher Gemeinden können gegen den Beschluss des Verkehrsrates innert 30 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erheben. Die Rekursfrist beginnt mit der Zustellung des eingeschriebenen Briefes mit den Zugangsdaten für die elektronische Rekursauflage. Massgebend ist die mit dem Schreiben zugestellte Rechtsmittelbelehrung.